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Berufe A-Z - Steinmetz und Steinbildhauer (m/w/d)

Harter Stein in weichen, fließenden Formen schmückt als Ornament oder Plastik Gebäude, lockert die Atmosphäre in Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen auf. Künstlerisch gestaltet vom Steinbildhauer und Steinmetz. Die kunstvollen Arbeiten sind im Baubereich wie bei der Grabmalherstellung sehr gefragt.

Zu den Aufgaben gehört auch, Steine gegen Umwelteinflüsse widerstandsfähiger zu machen. Maschinen nehmen bei vielen Tätigkeiten ein hartes Stück Arbeit ab, z.B. Schleifautomaten zum Bearbeiten der Oberfläche, Graviermaschinen zum Einhauen der Schriften. Sandstrahl und Preßlufthammer sind weitere arbeitserleichternde Hilfsmittel. Doch für die Feinheiten braucht man das Feeling der menschlichen Hand. Vor allem bei der Restaurierung von Ornamenten und Profilen, in der Denkmalpflege; bei der Rekonstruktion historischer Gebäudeteile, die durch Umwelteinflüsse zerstört wurden. Der Steinmetz und Steinbildhauer trägt wesentlich zur Erhaltung wertvoller Kulturdenkmäler bei.
Der kunstvoll gestaltete Stein ist so gut wie unvergänglich. Er wird zum Zeugen der Zeit. Die moderne "Steinzeit" dauert an.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.08.2023) :
1. Lehrjahr:890,00 €
2. Lehrjahr:990,00 €
3. Lehrjahr:1140,00 €
Zukünftiger Tarif (ab 01.08.2024) :
1. Lehrjahr:925,00 €
2. Lehrjahr:1025,00 €
3. Lehrjahr:1175,00 €

Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.

Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.

Weitere Informationen:

→ Ausbildungsverordnung

→ Berufsschule

→ Überbetriebliche Lehrunterweisung

→ Gesellenprüfungsausschuss

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Steinmetz und Steinbildhauer (m/w/d): 2

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Steinmetz und Steinbildhauer (m/w/d): 2

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de