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Berufsanerkennungsverfahren

Mit Wirkung zum 1. April 2012 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz)  in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz räumt einen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren ein, unabhängig von Herkunft und Staatsangehörigkeit.

Für die handwerklichen Berufe sind grundsätzlich die Handwerkskammern zuständig. Anträge aus dem Kammerbezirk Ostthüringen werden von den Handwerkskammern in Erfurt und Südthüringen bearbeitet.

Insofern eine Antragstellung beabsichtigt ist, obliegt dem Antragstellenden die Wahl, welche der beiden Anlaufstellen kontaktiert wird. Eine gleichzeitige Antragstellung bei beiden Kammern ist nicht gestattet.



Handwerkskammer Erfurt         

Fischmarkt 13
99084 Erfurt

anerkennung@hwk-erfurt.de

Handwerkskammer Südthüringen

Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

axel.gork@hwk-suedthueringen.de