Lehrgänge in der Ausbildung

Um Sie als Ausbildungsunternehmen bei der Vermittlung aller ausbildungsrelevanten Ausbildungsinhalte unterstützen zu können, bieten wir berufsbezogen zahlreiche Lehrgänge im Rahmen der dualen Berufsausbildung  an. Hierzu zählen insbesondere die überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU) sowie Ergänzungslehrgänge.



Überbetriebliche Lehrunterweisungen

Die Inhalte der überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU) wurden auf Basis der aktuellen Ausbildungsverordnungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachverbänden durch das HPI (Heinz Piest Institut Hannover) für alle Berufe des Handwerks erarbeitet und werden somit bundeseinheitlich umgesetzt. Für alle Lehrgänge, die durch die Vollversammlung der Handwerkskammer für Ostthüringen beschlossen wurden, besteht eine Teilnahmepflicht.

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Gibt es eine Anmeldepflicht des Azubi zur ÜLU durch den Betrieb?

Durch die Erfassung des Lehrvertrages in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer für Ostthüringen wird der Auszubildende zu den erforderlichen Lehrgängen eingeladen.

Wer finanziert die Lehrgangsgebühren?

Die überbetrieblichen Lehrunterweisungen werden durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages anteilig finanziert. Das Unternehmen trägt zurzeit einen Kostenanteil in Höhe von 25 % der Lehrgangskosten.



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Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus

Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge

... vermitteln als zusätzliches Angebot in der dualen Berufsausbildung fachpraktische Inhalte, die weder durch die Unternehmen vollumfänglich umgesetzt werden können, noch Inhalt der ÜLU sind.

Den Maßnahmekatalog der Ergänzungslehrgänge für Auszubildende im Thüringer Handwerk können Sie hier einsehen: "Maßnahmekatalog Ergänzungslehrgänge für Thüringer Auszubildende im Handwerk".

Die Ergänzungslehrgänge werden anteilig auf Basis der "Richtline für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der betriebsnahen Ausbildungsvorbereitung und beruflichen Ausbildung (Ausbildungsrichtlinie)" finanziert.



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Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus





Unsere Bildungsstätten in Gera, Rudolstadt und Zeulenroda führen nachfolgende Ergänzungslehrgänge durch:
Berufsspezifische Ergänzungslehrgänge:Berufsübergreifende Ergänzungslehrgänge:
• Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
• Dachdecker/-in
• Elektroniker/-in
• Fotograf/-in
• Friseur/-in
• Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
• Kauffrau/-mann für Büromanagement
• Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
• Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in
• Maler/-in
• Metallbauer/-in
• Tischler/-in
• Start in die Berufsausbildung
(für Auszubildende aller Berufe möglich)
• Kundenorientiertes Handeln, Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
(für Auszubildende der folgender Berufe: Tischler/-in, Friseur/-in, Kosmetiker/-in, Augenoptiker/-in, Hörakustiker/-in)

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Förderung sind:

• Eintragung des Ausbildungsvertrages in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer für Ostthüringen  
• Unternehmen erfüllt die Anforderungen an ein KMU-Unternehmen
• Erklärung des Teilnahmeeintritts 

Werden die durch den Fördermittelgeber vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllt, sind die Gesamtkosten des Ergänzungslehrganges durch das Unternehmen zu tragen.

Koordinierungsstelle für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge

Die Koordinierungsstelle für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge übernimmt die Gesamtkoordinierung aller überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge für Auszubildende im Handwerk. Die Koordinierungsstelle ist für alle Ausbildungsberufe, die in Handwerksunternehmen auf Basis der gültigen Ausbildungsordnung ausgebildet werden und in der Lehrlingsrolle der jeweiligen Handwerkskammer rechtmäßig eingetragen sind, zuständig. Sie wird gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. 



Handwerkskammer für Ostthüringen
Handwerksstraße 5
07545 Gera
0365 8225 0
✉ info@hwk-gera.de



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Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus



Michél Geinitz HWK für Ostthüringen

Michél Geinitz

Mitarbeiter Abrechnungsstelle ÜLU

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Tel. 0365 8225 153

Fax 0365 8225 188

mgeinitz--at--hwk-gera.de

Diana Junker HWK für Ostthüringen

Diana Junker

Mitarbeiterin Abrechnungsstelle Ergänzungslehrgänge

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Tel. 0365 8225 182

Fax 0365 8225 188

junker--at--hwk-gera.de