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Berufe A-Z - Ofen- und Luftheizungsbauer (m/w/d)

Zum 1. August 2006 trat die Ausbildungsordnung für den Beruf Ofen- und Luftheizungsbauer/in in Kraft, der nun anstelle der beiden Berufe Kachelofen- und Luftheizungsbauer/in und Backofenbauer/in ausgebildet wird. Die neue Ausbildungsordnung berücksichtigt den Einsatz moderner Technologien ebenso wie die gestiegenen Anforderungen an Qualitäts- und Umweltstandards.

Ofen- und Luftheizungsbauer/innen beraten ihre Kunden, etwa Privathaushalte, Betriebe oder Bauunternehmen, über ihre Produkte und Dienstleistungen. Dabei informieren sie über technische und ökologische Aspekte genauso wie über Preise. Ist der Kundenauftrag definiert, planen und bauen sie die Öfen und Heizungen oder einzelne Baugruppen in der Werkstatt. Dies können beispielsweise Kachelöfen, Backöfen, handwerklich erstellte Herde und Kamine, Warmluftheizungen, Be- und Entlüftungsanlagen, Elektrospeicherheizungen, Öl-, Gas- und Feststoffbrenner oder zentrale Heizölanlagen sein.

Sie arbeiten vor allem in handwerklichen Betrieben des Kachelofen-, Ofen- und Kaminbaus. Auch in der herstellenden Industrie und im einschlägigen Fachhandel können sie beschäftigt sein.

In erster Linie sind sie in der Werkstatt und auf Baustellen tätig. Kunden beraten sie im Büro oder direkt vor Ort.
Ist der Arbeitsauftrag abgeschlossen, weisen sie die Kunden in die Bedienung der Anlage ein und informieren sie darüber, wie sie möglichst Energie sparend damit umgehen. Auch bei Kundendienst- oder Wartungsarbeiten sind Ofen- und Luftheizungsbauer/innen zur Stelle.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.01.2024) :
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €

Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.

Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Ofen- und Luftheizungsbauer (m/w/d): 1

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Ofen- und Luftheizungsbauer (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de