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Berufe A-Z - Friseur (m/w/d)

Heute genügt es nicht mehr, die Haare kurz zu schneiden, damit sie gepflegt aussehen. Die Frisur soll vielmehr zum Typ, zum Kopf - zum ganzen persönlichen Erscheinungsbild passen und beitragen. Der Kunde will gestylt sein, Image und Individualität zeigen. Und top-aktuell soll`s auch noch sein. Der jeweilige Frisuren-Look wird natürlich von Modeströmungen beeinflusst. Das ist wie bei der Bekleidung. Der clevere Friseur kennt Trends und weiß, was en vogue ist.

Aber ganz gleich, ob er sich "Hair-Stylist", "Hair-Designer" nennt oder sich eine andere moderne Bezeichnung gibt, seine Kunden erwarten: Geschick beim Schneiden, Färben, bei der Dauerwelle, Maniküre; individuelle Beratung wenn`s z.B. um die Anwendung von Perücken und Toupets geht oder um fachgerechte Tipps für Make-up und kosmetische Artikel. Außer dem Fachwissen muss auch Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Belange der Kunden mitgebracht werden. Wer gern mit Menschen umgeht, Kreativität und Fingerspitzengefühl besitzt, hat gute Chancen einen eigenen Salon zu eröffnen - oder als Maskenbildner, Frisuren - und Modeberater bei Film, Fernsehen oder Theater engagiert zu werden. 

Für Ausbildungsverhältnisse, die ab 01.08.2021 in Kraft treten, gibt es einige Änderungen: Der Schwerpunkt Nageldesign/-modellage entfällt.  Des Weiteren sind Themen rund um die digitalisierte Arbeitswelt in die Ausbildungsverordnung aufgenommen wurden. Die Änderungsverordnung ist weiter unten als Dokument verknüpft. 

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.01.2024) :
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €

Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.

Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Friseur (m/w/d): 18

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Friseur (m/w/d): 5

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de