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Berufe A-Z - Fotograf (m/w/d)

Hinter jedem "Klick" steckt eine Menge Erfahrung und Vorbereitungsarbeit. Alles muss stimmen: Die Kamera, der Film, das Objektiv und natürlich auch das Motiv. Es wird - je nach Aufgabenstellung - ins richtige Licht und in Szene gesetzt. Im Freien unter optimaler Ausnutzung des natürlichen Lichts an der ausgesuchten "Location" - so nennen Profis die Umgebung, in der sie ihr Motiv schießen. Oder im Studio mit "Flash-Light", "Hazy-Licht" und entsprechender Dekoration, die so aufwendig wie ein Bühnenbild gestaltet sein kann.

Aussagekräftige Bilder bringen das "rüber", was Kunden wünschen oder den eigenen kreativen Vorstellungen entspricht. Und dazu ist auch das Talent des Motiv-Sehens notwendig. Aber nicht nur dieses. Der abwechslungsreiche Beruf, der einen mit Menschen unterschiedlichster Natur zusammenbringt, umfasst auch Laborarbeiten wie Entwickeln, Retuschieren, Vergrößern, Fotos montieren. Davon wird heute vieles von elektronisch gesteuerten Maschinen übernommen.

Die erforderlichen Kenntnisse in Technik, Chemie und Physik erlauben es dann, interessante Experimente durchzuführen.

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Aktueller Tarif (ab 01.01.2024) :
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €

Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.

Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Fotograf (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Fotograf (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de