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Berufe A-Z - Buchbinder (m/w/d)

Selbst im Zeitalter der elektronischen Medien erfreuen sich Leseratten nicht nur an guter Lektüre. Sondern auch an Werken, die unabhängig vom Inhalt durch ihre exklusive äußere Aufmachung gefallen. Einbände aus Geweben oder kostbarem Leder, mit außergewöhnlicher zeichnerischer Gestaltung wecken sogar Sammelleidenschaften. Das bezieht sich hauptsächlich auf Sonder- und Einzelfertigungen, deren Ausführung künstlerischen Anspruch erheben kann.

Einband-Design zählt natürlich zu den Highlights des Buchbinderhandwerks. Es gehören ebenso Erfahrung, Geschick, technisches Verständnis dazu, Zeitschrifteneinbände, Kästen, Kassetten aus verschiedenen Materialien herzustellen; Gold- und Farbschnitte zu fertigen und das Prägen. Weitere Aspekte der buchbinderischen Vielfalt: Alte Bücher wieder benutzbar machen, Bilder in den richtigen Rahmen bringen.

In der Serienfertigung helfen Spezialmaschinen und Automaten den Buchbinder:innen. Angelieferte Druckbogen werden gefalzt, geschnitten, geheftet oder geklebt, bis sie schließlich als Hard- oder Softcover, Buch, Zeitschrift, Kalender oder Werbeprospekt auf den Markt kommen.
Der Beruf der Buchbinder:innen hat viele interessante Seiten, die bei genauem Hinsehen Abwechslung, Eigenständigkeit, Individualität und künstlerischen Touch zeigen. 

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung
Aktueller Tarif (ab 01.01.2024) :
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €

Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.

Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Buchbinder (m/w/d): 0
Freie Praktikumsplätze
Offene Praktikumsplätze als Buchbinder (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de