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Verordnung zur Energiesicherung / Seminare für Handwerker geplant

(31.08.2022) Das Bundeskabinett hat zwei Energiesicherungsverordnungen beschlossen und darin kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung festgelegt. Die Verordnungen sollen einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung – insbesondere Gas – leisten. Neben der Einsparung von Gas sind auch Stromsparmaßnahmen vorgesehen, um so die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Diese Verordnungen beinhalten auch für Handwerksbetriebe relevante Maßnahmen.



Folgende kurzfristigen Maßnahmen gelten vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023:

 Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen in Geschäfts-räumen des Einzelhandels ist untersagt.

 Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt.

 Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist untersagt.

 Für Arbeitsräume werden die Mindesttemperaturen nach Arbeitsstättenrichtlinie angepasst:

         - für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19°C,

         - für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18°C

         - für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18°C,

         - für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16°C oder

         - für körperlich schwere Tätigkeit 12°C.



Folgende mittelfristigen Maßnahmen gelten vom 01.10.2022 für die Dauer von 2 Jahren:

 Betreiber von Erdgasheizungen werden verpflichtet, eine Heizungsprüfung durch eine fachkundige Person – wie z.B. Schornsteinfeger, Handwerker des SHK-Gewerks, Ofen- und Heizungsbauer oder Energieberater – durchführen zu lassen. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich festzuhalten und eine Optimierung der Anlage ist bis zum 15. September 2024 durchzuführen.

 Gaszentralheizungen in Nichtwohngebäuden ab 1.000 m² beheizter Fläche sind bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen.

 Unternehmen, die gemäß §8 EDL-G ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben, sind verpflichtet, alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Diese Maßnahmen sind spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Diese Pflichten gelten nicht für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.

Weitere detaillierte Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gibt es hier: Bundeskabinett billigt Energieeinsparverordnungen   



Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) und der Energiewechsel-Kampagne werden Ende Oktober / Anfang November 2022 Online-Seminare für das Handwerk angeboten.

In den einstündigen Seminaren, die sich jeweils an Betriebe spezifischer Gewerke richten, werden Einsparmaßnahmen vorgestellt, die Betriebe ergreifen können, um ihre Energiekosten zu senken. Geplant sind folgende Termine für folgende Gewerke:

 19.10.2022            09 – 10 Uhr               Kfz-Betriebe ( hier geht's zu mehr Infos und zur Anmeldung)

 20.10.2022            15 – 16 Uhr               Metallhandwerk ( hier geht's zu mehr Infos und zur Anmeldung)

 26.10.2022            14 – 15 Uhr               Friseure ( hier geht's zu mehr Infos und zur Anmeldung)

 27.10.2022            14 – 15 Uhr               Tischler ( hier geht's zu mehr Infos und zur Anmeldung)

 02.11.2022            14 – 15 Uhr               Bäcker ( hier geht's zu mehr Infos und zur Anmeldung)

 03.11.2022            10 – 11 Uhr               Textilreiniger ( hier geht's zu mehr Infos und zur Anmeldung)

 08.11.2022            14 – 15 Uhr               Fleischer ( hier geht's zu mehr Infos und zur Anmeldung)

Neben einer kurzen Einführung zu den aktuellen Energiepreisentwicklungen folgt eine Vorstellung des cloudbasierten E-Tools, mit dem sich Handwerksbetriebe einen Überblick über den eigenen Energieverbrauch erstellen können. Anschließend werden gewerkespezifische Maßnahmen zur Energieverbrauchsreduktion vorgestellt, die sich im Rahmen der MIE-Beratungen bewährt haben.

Die entsprechenden Links zur Anmeldung gibt es hinter em entsprechenden Onlineseminar.



Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerkskammer für Ostthüringen ihren Handwerksbetrieben gemeinsam mit dem Umweltzentrum des Handwerks Thüringen direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise. Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur verfügen.

 Link zum Energie-Tool

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Kirstin Sangmeister

Beauftragte für Innovation und Technologie

In der Schremsche 3

07407 Rudolstadt

Tel. 03672 377 182

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