Sachverständige
HWK für Ostthüringen

Umfangreiches Fachwissen als Sachverständiger im Handwerk nutzen

Sie wollten schon immer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden? Sie möchten Ihr Wissen und Können stärker als bisher einbringen? Da sind Sie bei der Handwerkskammer für Ostthüringen genau richtig.

Stark gefragte Experten

Sachverständige sind gefragter denn je. Im Ostthüringer Handwerk gibt es derzeit lediglich 30 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in unterschiedlichen Berufen. Besonders gesucht werden derzeit beispielsweise Sachverständige im Brunnenbauerhandwerk, Glaserhandwerk, Metallbauerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-handwerk, Raumausstatterhandwerk und Zimmererhandwerk. Aber auch in allen anderen Handwerken sind neue Sachverständige herzlich willkommen.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Handwerk ist eine qualifizierte Person, die über umfangreiches Fachwissen und Erfahrung in einem bestimmten handwerklichen Bereich verfügt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, unabhängige Gutachten zu erstellen und Expertenmeinungen abzugeben. Dies kann beispielsweise bei Streitfällen, Schadensfällen oder bei der Bewertung von handwerklichen Leistungen erforderlich sein. Der Sachverständige prüft die Sachlage, analysiert die vorliegenden Informationen und gibt dann eine objektive Einschätzung ab. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Sachverständiger im Handwerk keine rechtliche Entscheidungsbefugnis hat, sondern lediglich seine fachliche Expertise zur Verfügung stellt.

Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Durchführung der genannten Aufgaben. Diese öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden in einer Liste bei der Handwerkskammer für Ostthüringen und in der bundesweiten Datenbank für öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks geführt. Auf diese Sachverständige greifen dann beispielsweise die Gerichte aber auch Privatpersonen zurück, sofern ein Bedarf für eine Begutachtung besteht.

Hilfe für Kunden und Gerichte

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können, wenn diese durch Privatpersonen oder Handwerksbetriebe beauftragt werden, dazu beitragen, dass ein Konflikt (z. B. zwischen einem Handwerksbetrieb und seinem Kunden) gütlich beigelegt wird. Auch im Gerichtsverfahren nehmen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine bedeutende Stellung ein, da diese erst dem Gericht ermöglichen, die gestellte Fachgebietsfrage zu beurteilen. Als Sachverständige sind sie zur Neutralität verpflichtet, weshalb ihren Aussagen auch erhebliche Bedeutung für die Beurteilung von Konflikten zukommt.

Damit stellt die Tätigkeit als Sachverständiger auch ein „Aushängeschild“ für die persönlichen Fähigkeiten dar. Ebenso kann ein Sachverständiger seine eigenen Erfahrungen für die tägliche Arbeit mitnehmen, da er durch die Begutachtung für Fehler und Mängel sensibilisiert wird und diese während seiner eigenen handwerklichen Tätigkeit verhindern kann.

Um Sachverständiger im Handwerk zu werden, gibt es verschiedene Wege. Zunächst ist es wichtig, eine fundierte Ausbildung und umfangreiche praktische Erfahrung in einem handwerklichen Beruf zu haben. Anschließend kann man sich durch Weiterbildungen und Spezialisierungen in seinem Fachgebiet weiterqualifizieren.

So wird man Sachverständiger

Um den Titel "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" zu erhalten, muss man in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine langjährige Berufserfahrung, eine hohe fachliche Kompetenz sowie die Teilnahme an speziellen Schulungen und Seminaren zur Sachverständigentätigkeit. Zudem muss man eine Prüfung ablegen und von einer zuständigen Stelle, wie beispielsweise einer Handwerkskammer, öffentlich bestellt und vereidigt werden.

Da die Sachverständigentätigkeit neben der handwerklichen Tätigkeit ausgeübt werden kann, stellt diese also eine interessante Möglichkeit dar, sein Aufgabengebiet deutlich zu erweitern.

Simone Eibert HWK für Ostthüringen

Simone Eibert

Sachbearbeiterin Recht und Sachverständigenwesen

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Tel. 0365 8225 162

Fax 0365 8225 242

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