ZDH Flyer

Für Betriebe im GesundheitshandwerkElektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B

Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke zum Anschluss an die TI.

  • Wichtiger Hinweis zur Telematik-Infrastruktur (TI): Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben.
  • Ab wann können Sie den eBA und/oder SMC-B beantragen? Die Beantragung ist ab sofort möglich.  Ab dem 01.09.2026 werden alle Betriebe der betroffenen Gewerke sukzessive von uns informiert.
  • Hinweis: Künftig ist nur noch die Security Module Card -  Typ B (SMC-B) erforderlich. Daneben wird der eBA weiterhin bei Bedarf ausgegeben. Für die Zahntechnik, die sich freiwillig an die TI anschließt, werden sowohl eBA als auch SMC-B benötigt.
  • Beachten Sie, dass die Beantragung kostenpflichtig ist. Die Kosten entnehmen Sie bitte unserem aktuellem Gebühren- und Entgeltverzeichnis. 
 

Infos zum elektronischen Berufsausweis eBA

Registrierungsprozess im Kundenportal:
E-Mail: kundenportal@hwk-gera.de

Antragstellung Berufsausweis:
E-Mail: gesundheitskarte@hwk-gera.de

Kartenhersteller D-Trust:
Elektronischer Praxisausweis/Institutionsausweis - SMC-B & SMC-B ORG - D-Trust

Informationen zur TI-Anbindung:
gematik – Telematikinfrastruktur

ZDH: Weitere Informationen zum Ausweis





eBA und SMC-B Antragstellung über das Kundenportal

 

1. Benutzerkonto anlegen

Um das Kundenportal nutzen zu können, registrieren Sie sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse.

Zur Registrierung



 

2. PIN  für "Mein Betrieb" anfordern

  • Klicken Sie im Kundenportal auf „Mein Betrieb“.
  • Wählen Sie dort „PIN-Code anfordern“.
  • Der PIN-Code wird Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesendet.
  • Sobald Sie den PIN erhalten haben, geht es mit dem 4. Schritt weiter.
 

3. PIN für „Meine Person“ anfordern

  • Klicken Sie im Kundenportal auf „Meine Person“.
  • Wählen Sie dort „PIN anfordern“.
  • Der PIN-Code und Identifikationsnummer werden Ihnen innerhalb weniger Tage per Post zugesendet.
  • Sobald Sie den PIN/die Identifikationsnummer erhalten haben, geht es mit dem 5. Schritt weiter.
 

4. Account mit dem Betrieb verknüpfen

Um alle Funktionen für Ihren Betrieb nutzen zu können, müssen Sie Ihren Account mit Ihrem Betrieb verbinden.

  • Loggen Sie sich erneut auf unserer Website mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort ein.
  • Den Login-Button finden Sie oben rechts auf der Website.
  • Klicken Sie im Portal auf „Mein Betrieb“.
  • Wählen Sie dort „Mit meinem Betrieb verknüpfen“.
  • Geben Sie den PIN-Code ein, den Sie von uns per Post erhalten haben.
  • Nach der Verknüpfung stehen Ihnen alle betriebsspezifischen Dienste zur Verfügung.
 

5. Account mit der Person verknüpfen

Um den eBA bzw. die SMC-B-Karte beantragen zu können, müssen Sie Ihren Account mit Ihrer Person verknüpfen.

  • Loggen Sie sich erneut auf unserer Website mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort ein.
  • Den Login-Button finden Sie oben rechts auf der Website.
  • Klicken Sie im Portal auf „Meine Person“.
  • Wählen Sie dort „Mit Identifikationsnummer und PIN verknüpfen“.
  • Geben Sie die Identifikationsnummer und den PIN-Code ein, die Sie von uns per Post erhalten haben.

Nach der Verknüpfung ist die Beantragung des eBA bzw. der SMC-B-Karte freigeschaltet.



Für diese Gewerke gelten nachfolgende Regelungen:

adobe.stock - Kalinovsky Dmitry

Freiwillige Beantragung: Zahntechnik

Wird die freiwillige Beantragung genutzt, sind beide Karten Pflicht:

Verpflichtend: Der elektronische Berufsausweis (eBA - Personenkarte) ist die Voraussetzung für die Beantragung der SMC-B.
Verpflichtend: Die SMC-B (Institutionskarte).





Sue Harper

Beantragungspflicht: ab 1.10.2027 für Augenoptik, Hörakustik, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechnik

Freiwillig: Elektronischer Berufsausweis (eBA - Personenkarte)
Verpflichtend: Institutionskarte (SMC-B) 





adobe.stock - courtyardpix

Beantragungspflicht: ab 1.10.2027 für Zweithaar-Spezialisten im Friseurhandwerk

Freiwillig: Elektronische Berufsausweis (eBA - Personenkarte)
Verpflichtend: SMC-B (Institutionskarte)

Wichtig zur Abgrenzung:
Zweithaar-Herstellung (handwerklich):
Zuständig sind die Handwerkskammern → SMC-B kommt von der HWK.
Zweithaar-Handel (ohne handwerkliche Herstellung): Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) → Karten müssen an anderer Stelle beantragt werden.

Zweithaar-Spezialisten im Friseurhandwerk gelten als Hilfsmittelerbringer und sind verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Voraussetzung dafür ist eine SMC-B-Karte. 





Und so gehts weiter ...

 

1. Prüfung

Ihr Antrag auf die Chip-Card wird von der Handwerksrolle auf Berufsberechtigung geprüft.    

 

2. Bestätigung

Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Nachricht mit den Ergebnissen der Prüfung und bekommen eine Vorgangsnummer.

 

3. Kartenbestellung

Mit der Vorgangsnummer kann der Dienstleister im Antrag der Handwerkskammer ausgewählt werden.

 

4. Bestätigung Dienstleister

Bestätigung der Bestellung durch den qVDA und Übermittlung der Unterlagen zum PostIdent-Verfahren.

 

5. Identifizierung

Durchführung des PostIdent-Verfahrens durch Antragssteller in der Postfiliale oder per eID.             

 

6. Empfang der Card

Der Antragssteller erhält die eBA oder SMC-B Chipcard sowie PIN und PUK per Post.