Für Betriebe im GesundheitshandwerkElektronischer Berufsausweis - eBA + SMC-B
Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke zum Anschluss an die TI.
- Wichtiger Hinweis zur Telematik-Infrastruktur (TI): Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematik-Infrastruktur wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben.
- Ab wann können Sie den eBA und/oder SMC-B beantragen? Die Beantragung ist ab sofort möglich. Ab dem 01.09.2026 werden alle Betriebe der betroffenen Gewerke sukzessive von uns informiert.
- Hinweis: Künftig ist nur noch die Security Module Card - Typ B (SMC-B) erforderlich. Daneben wird der eBA weiterhin bei Bedarf ausgegeben. Für die Zahntechnik, die sich freiwillig an die TI anschließt, werden sowohl eBA als auch SMC-B benötigt.
- Beachten Sie, dass die Beantragung kostenpflichtig ist. Die Kosten entnehmen Sie bitte unserem aktuellem Gebühren- und Entgeltverzeichnis.