Fördermöglichkeit der Weiterbildung für Thüringer Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 55.000 €Thüringer Weiterbildungsscheck
Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds die Teilnahme an beruflich veranlassten Weiterbildungsmaßnahmen von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 55.000 € liegt (bei gemeinsamer Veranlagung unter 110.000 €).
Weitere Fördervoraussetzungen sind, dass das Unternehmen des Beschäftigten in Thüringen ansässig ist und die Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit steht.
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung bis zu einer Höhe von 1.000 € und kann aller zwei Kalenderjahre beantragt werden.
Die Antragstellung erfolgt bei der
GFAW-Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck sowie das Antragsformular finden Sie hier.