Weiterbildungsscheck
HWK für Ostthüringen

Fördermöglichkeit der Weiterbildung für Thüringer Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 55.000 €Thüringer Weiterbildungsscheck

Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds die Teilnahme an beruflich veranlassten Weiterbildungsmaßnahmen von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 55.000 € liegt (bei gemeinsamer Veranlagung unter 110.000 €).

Weitere Fördervoraussetzungen sind, dass das Unternehmen des Beschäftigten in Thüringen ansässig ist und die Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit steht.

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung bis zu einer Höhe von 1.000 € und kann aller zwei Kalenderjahre beantragt werden.      

Die Antragstellung erfolgt bei der  

GFAW-Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt



 Weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck sowie das Antragsformular finden Sie hier.





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AAndrae

Anja Andrae

Mitarbeiterin Referat Fortbildung

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Tel. 0365 8225 123

Fax 0365 8225 188

andrae--at--hwk-gera.de

Verena Hemmann HWK für Ostthüringen

Verena Hemmann

Mitarbeiterin Referat Fortbildung

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Tel. 0365 8225 155

Fax 0365 8225 188

hemmann--at--hwk-gera.de

Röhler HWK für Ostthüringen

Madlen Röhler

Mitarbeiterin Referat Fortbildung

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Tel. 0365 8225 179

Fax 0365 8225 188

roehler--at--hwk-gera.de

Barbara Kramann HWK für Ostthüringen

Barbara Kramann

Projektmitarbeiterin "Fachkräftesicherung im Ostthüringer Handwerk"

In der Schremsche 3

07407 Rudolstadt

Tel. 03672 377 165

Mobil 0160 97883263

Fax 03672 377 112

kramann--at--hwk-gera.de