PU-Schaum Dose
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Schulungspflicht für PU-Schaumdosen ab 24. August 2023

Wer beruflich mit PU-Schaumdosen (Polyurethan) – umgangssprachlich auch Bauschaumdosen genannt -  arbeitet, für den besteht ab dem 24. August 2023 eine Schulungspflicht. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig geschult werden und die erfolgreiche Schulungsteilnahme auch mit einem Zertifikat belegen können. Das schreibt die europäische Chemikalienverordnung REACH vor.

REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken, die durch Chemikalien verursacht werden können, beitragen soll. Bereits am 4. August 2020 wurde die neue REACH-Beschränkungsregelung für monomere Diisocyanate (MDI) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Ziel der Beschränkung ist, mögliche durch MDI verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen zu verhindern. Hierzu sind Sicherheitsschulungen erforderlich.

Schon seit dem 24. Februar 2022 müssen Produkte mit einem MDI Gehalt von über 0,1 Prozent mit einem Hinweis auf dem Etikett gekennzeichnet sein, der auf den Schulungsbedarf hinweist. Die Schulungspflicht greift ab dem 24. August 2023. Die Schulungen müssen alle fünf Jahre wiederholt werden.

Es gibt kostenpflichtige und kostenfreie Lösungen/Anbieter – jeweils mit und ohne Support. Für Handwerker sollten die Basisschulungen ausreichen.

Ostthüringer Handwerksunternehmen, die mit PU-Schaumdosen arbeiten und Fragen zu den neuen Regelungen sowie zu den vorgeschriebenen Schulungen  haben, können sich an das Umweltzentrum des Handwerks Thüringen, Wolfgang Lietz, Tel.: 03672/377-180, Email:  lietz@hwk-gera.de, wenden.