Mautgebühren
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Mautpflicht auf Bundesstraßen - Das müssen Sie wissen

Seit dem 01.Juli 2018 gilt die Mautpflicht für LKW ab 7,5 Tonnen auch auf allen Bundesstraßen! Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten kompakt zusammengefasst.

Worum geht es?

Die bisherige Maut wird weit über die Autobahnen hinweg ausgedehnt. Dadurch soll eine Umgehung der Mautpflicht durch LKW, die auf Bundesstraßen ausweichen, verhindert werden. Das bedeutet Mehrkosten auch für Handwerker, die nur in der Region tätig sind.

Wo gilt die neue Mautpflicht?

Bisher galt die LKW-Maut nur für Bundesautobahnen und autobahnähnliche Fernstraßen. Neben Bundesautobahnen gilt die Maut seit 01.07.2018 ausnahmslos auf allen Bundesstraßen.

Unter http://www.mauttabelle.de/ finden Sie eine Auflistung aller mautpflichtigen Streckenabschnitte.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die Maut gilt sowohl für LKW mit als auch ohne Anhänger ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Achtung: zulässiges Gesamtgewicht ist das Leergewicht von Fahrzeug (und Anhänger) und dessen maximaler Zuladung und bezieht sich auch auf die Zugmaschine! Die für Sie maßgeblichen Werte entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).

Das Fahrzeug muss zudem dem „Güterverkehr“ dienen. Das ist auch beim Transport von Arbeitsmaterial und Produkten durch Handwerker der Fall. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind mautpflichtig, wenn damit z.B. Material zur Baustelle befördert wird.

Wer muss die Maut zahlen?

Verpflichtet ist derjenige, der die maut-pflichtige Strecke benutzt. Dabei ist egal, ob ihm das Fahrzeug gehört oder er es nur fährt. Praktisch wird der Betriebsinhaber regelmäßig zahlen, wenn er die Strecken plant und bucht.

Wie wird die Maut erfasst?

Bundesweit wird die Maut durch die Firma Toll Collect erfasst. Wer bereits bei Toll Collect registriert ist, hat auch eine on-bord-unit (OBU) im Fahrzeug. Diese bucht die gefahrene Strecke automatisch.

Auch ohne Registrierung können Fahrstrecken am PC auf der Internetseite https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/fahren/einbuchung/manuell_online_1/manuell_online.html bis 24 Stunden im Voraus gebucht werden. Bei jeder kleinen Streckenänderung muss die Buchung aber storniert und neu eingebucht werden. Das gilt auch bei Umleitungen.

Zudem kann die Buchung der Strecke auch am Beginn der Mautstrecke vorgenommen werden. Die Buchungsterminals finden Sie unter https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/service/mautstellen_finden/mautstellen_finden.html. Die gebuchte Strecke muss ebenfalls eingehalten und gegebenenfalls neu gebucht werden.

Die Einhaltung der Maut wird durch neuartige blaue Kontrollsäulen am Fahrbahnrand überwacht. Diese Säulen werden derzeit weitläufig aufgestellt.

Wie geht es weiter?

Für 2019 ist die Erhöhung der Mauttarife geplant. In diesen neuen Mautsätzen werden auch Luftverschmutzung und Lärmbelastung des jeweiligen Fahrzeugs einbezogen. Außerdem soll die bisherige Berechnung der Maut nach Achsenzahl aufgegeben und dafür nach Gewichtsklasse berechnet werden. Einschneidendste Änderung könnte die angedachte Absenkung der Gewichtsklasse auf LKW ab 3,5 Tonnen sein.

Handwerksbetriebe, die zur neuen Lkw-Maut auf Bundesstraßen weitere Fragen haben, wenden sich bei der Handwerkskammer für Ostthüringen ganz einfach an Christian Allgäuer unter Telefon: 0365/8225-117, E-Mail: allgaeuer@hwk-gera.de.