Walz 2023 Bäckerin Yvonne
HWK für Ostthüringen

Junge Bäckerin auf der Walz macht Zwischenstopp in Gera

Seltener Besuch in der Handwerkskammer für Ostthüringen in Gera. Auf ihrer Wanderschaft - der Walz - machte die Fremde Bäckerin Yvonne aus Ludwigshafen in Gera Station und sprach zünftig vor.

Die junge Frau, die Mitglied der Vereinigten Löwenbrüder und - schwestern Europas (V.L.E.) ist, erhielt das Siegel in ihr Wanderbuch und einen kleinen Obolus für die Weiterreise.

Seit dem Jahr 2022 ist die Bäckergesellin unterwegs, um Land und Leute kennenzulernen sowie neue berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Dabei ist ihr Weg ins Handwerk eher ungewöhnlich. Yvonne legte ein sehr gutes Abitur ab.  Doch sie erkannte, dass ein Studium nicht der richtige Weg für sie ist. Sie entschied sie sich, eine Bäckerlehre zu absolvieren, die sie aufgrund ihres Abiturs bereits nach zwei Jahren als Jahrgangsbeste abschloss. „Das Bäckerhandwerk hat auch etwas mit Wissenschaft zu tun“, erzählt die junge Frau schmunzelnd. „Biochemie, das Zusammenwirken der einzelnen Zutaten – all das muss ein Bäcker bzw. eine Bäckerin beherrschen.“

Aus ihrer Sicht wird das Handwerk oftmals noch unterschätzt. Rückblickend auf ihre Schulzeit stellt sie außerdem fest, dass in Gymnasien immer noch viel zu wenig das Handwerk als möglicher Karriereweg eine Rolle spielt. Und genau dies möchte sie auf ihrer Walz natürlich auch vermitteln.

Die Walz – also das Reisen von Handwerkern hat Tradition, die bis in das 12. Jahrhundert zurückreicht. Die Gesellen bzw. Gesellinnen reisen drei Jahre und einen Tag durch die Welt, um sich mit Lebensgewohnheiten und Arbeitspraktiken anderer Völker und Regionen vertraut zu machen.  Die Reisezeit ist eine praktische Lebensschule, während der sich der Geselle grundsätzlich nach den Regeln seiner Zunft zu verhalten hat.  Wer wandern will, muß frei, ungebunden, unverheiratet und möglichst unter 30 Jahre alt sein. Das Reisen dient dem Handwerker nicht zum Anhäufen von Reichtümern, sondern zur handwerklichen Bildung. Es gehört zur Ehrenpflicht eines reisenden Fremden, seinen Lebensunterhalt während der Reise durch Arbeit zu verdienen.  

 

Titelbild: Die Fremde Bäckerin Yvonne aus Ludwigshafen bei ihrem Halt in der Handwerkskammer für Ostthüringen in Gera.