Kassensystem
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Frist für Umstellung der Kassensysteme bis 31. März 2021 verlängert

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat jetzt auch für die im Freistaat ansässigen Unternehmen Erleichterungen bei der technischen Umstellung ihrer Kassensysteme angekündigt. Nach der geltenden Regelung wäre es erforderlich, dass bis Ende September 2020 manipulationssichere technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) in alle Registrierkassen eingebaut werden.

Aufgrund einer einheitlichen Allgemeinverfügung der Finanzämter reicht es jetzt aus, dass ein elektronisches Aufzeichnungssystem bis spätestens 31. März 2021 mit einer TSE ausgerüstet wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind und das dem Finanzamt angezeigt wird:

1. Der Steuerpflichtige hat die erforderliche Anzahl an TSE bis spätestens zum 30. September 2020 bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister im Kassenbereich verbindlich bestellt oder den fristgerechten Einbau der TSE verbindlich beauftragt.

oder

2.  Der Steuerpflichtige hat den Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen.

Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich. Das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist lediglich gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären. Das kann formlos geschehen oder mithilfe eines Vordrucks, den Sie nachfolgend finden.

Vordruck für das Finanzamt



Gleichzeitig stellt die Umsetzung dieser Neuregelungen in der Praxis die Anwender vor große Herausforderungen. Dies liegt u. a. daran, dass ergänzend zum Gesetz eine Vielzahl von weiteren Regelungen existieren, die beachtet werden müssen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat deshalb eine umfassende Handreichung erstellt. Diese Handreichung richtet sich in erster Linie an Betriebsinhaber und soll einen Überblick darüber geben, welche Anforderungen die o. g. Neuregelungen beinhalten und wie die mittels eines elektronischen Aufzeichnungssystems erstellten digitalen Grundaufzeichnungen zukünftig durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (sog. TSE) gegen nachträgliche Manipulationen abzusichern sind. Ergänzt werden die Ausführungen durch Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in der Praxis.

Handreichung für bargeldintensive Handwerksbetriebe