Förderprogramm
Finanzierung und Förderung
Unsere Beratungsleistung wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen beraten Existenzgründer und bestehende Handwerksunternehmen zu:
- Förderung und Zuschüssen
- Finanzierung von Investitionen
- Beratungsförderung
- Darlehensprogrammen
Eine Übersicht über die Vielzahl der Fördermittel bietet die Fördermitteldatenbank des Bundes sowie die Internetseite der Thüringer Aufbaubank www.aufbaubank.de
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht im Regelfall nicht.
Gern beraten wir Sie zu folgenden Förderprogrammen
- Start Geld
ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) | KfW
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro. - InnoInvest
der Thüringer Aufbaubank
Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Förderung beträgt bis zu 200.000 EUR. - Kleinstunternehmer der Grundversorgung (KLUG)
der Thüringer Aufbaubank
Gefördert werden eigenständige Kleinstunternehmen. Ziel ist die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden anteilig mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert. - Mikrodarlehen
der Thüringer Aufbaubank
Existenzgründer*innen und junge Unternehmen (einschließlich Genossenschaften) können das Mikrodarlehen für betriebsbedingte Ausgaben der Gründung, Beteiligungen oder Unternehmensnachfolge nutzen, Darlehen von 5.000-35.000€.
- Meistergründungsprämie und Ausbildungsprämie
Thüringer Aufbaubank
Mit der Meistergründungsprämie unterstützt die Thüringer Aufbaubank Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen in Thüringen mit einem Zuschuss. Darüber hinaus ist die erstmalige Schaffung eines Ausbildungsplatzes förderfähig. - Thüringer Gründungsprämie
Gründungsrichtlinie: Gründungsprämie - Thüringer Aufbaubank
Die Thüringer Gründungsprämie dient der Existenzsicherung in der Vorgründungsphase und besteht aus einem monatlichen Zuschuss, der je nach Qualifikation zwischen 2.500,00 Euro bis 3.500,00 Euro variieren kann. - Gründungszuschuss
Unterstützung für eine Existenzgründung | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Der Gründungszuschuss dient zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und soll den Lebensunterhalt nach der Existenzgründung absichern. Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld noch mind. 150 Tage beträgt, können den Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. - Einstiegsgeld
Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Während der Anfangsphase Ihrer Selbstständigkeit kann Sie Ihr Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit durch das sogenannte Einstiegsgeld finanziell unterstützen.
- Existenzgründungspass
Thüringer Aufbaubank
Mit dem Existenzgründungspass werden Personen unterstützt, die eine Gründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei können Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzungen gefördert werden. - Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
BAFA - Unternehmensberatung
Durch das Programm, gefördert durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, können sich KMU von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.