Die Coronakrise im Ostthüringer Handwerk - eine Chronologie

Das Ostthüringer Handwerk kämpft nun bereits seit März 2020 mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Über den täglichen Sorgen wird oftmals vergessen, was im Laufe der vergangenen Monate passiert ist. Deshalb hier eine Chronologie der Ereignisse, speziell im Handwerk Ostthüringens.



4. März 2020: Die Handwerkskammer für Ostthüringen richtet auf Ihrer Homepage eine Coronasonderseite ein.

13. März 2020: Einrichtung einer Corona-Hotline bei der Handwerkskammer für Ostthüringen als eine der bundesweit ersten Handwerkskammern.

16. März 2020: Schule und Kitas werden geschlossen. Auch erste Betriebe schließen.

18. März 2020: Die Thüringer Handwerkskammern fordern unbürokratische Soforthilfe.

22. März 2020:  Erste Thüringer Corona-Verordnung tritt in Kraft. Ein kompletter Lockdown mit Schließung auch vieler Handwerksunternehmen.

23. März 2020: Anträge auf Soforthilfe des Freistaates Thüringen können gestellt werden – auch über die Handwerkskammer für Ostthüringen. Knapp 2.000 Anträge wurde allein in der Handwerkskammer für Ostthüringen bis Ende April bearbeitet.

1. April 2020: Auf Anregung der Thüringer Handwerkskammern: Thüringer Existenzgründer, die zwischen dem 1. Januar und 15. Februar 2020 den Schritt in die Selbstständigkeit wagten, ein Unternehmen gründeten oder einen bestehenden Betrieb übernahmen, können jetzt ebenfalls Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft erhalten. Gleichzeitig erfolgreiche Forderung, dass bei anrechenbaren Ausgaben - anders als auf Bundesebene - zumindest die Krankenversicherung und Altersabsicherung des Unternehmers Berücksichtigung finden. Viele Soloselbständige und Kleinunternehmer in Ostthüringen haben davon profitiert.

2. April 2020: Start des Soforthilfeprogramms des Bundes.

14. April 2020: Die Thüringer Handwerkskammern legen Empfehlungen für eine Exit-Strategie aus dem ersten Lockdown vor.

14. April 2020: Durch Handwerkskammer Erstellung der Gefährdungsbeurteilung „Gefährdungen durch Corona-Virus und Gegenmaßnahmen“ in Hinblick auf Mitarbeiter, Teilnehmer, Dozenten und Dienstleiter, laufende Aktualisierungen notwendig, Umsetzung der festgelegten Maßnahmen (Hygienemaßnahmen, Betriebsanweisungen, Kontaktdatenerfassung, Umgang mit Verdachtsfällen, Unterweisungsunter-lagen Mitarbeiter und Teilnehmer, Risikogruppen).

4. Mai 2020:  Friseursalons und andere Dienstleister im Handwerk können wieder öffnen.

7. Mai 2020: 1. Blitzumfrage der Handwerkskammer zeigt - 95 Prozent der Ostthüringer Handwerksunternehmen haben die Auswirkungen der Coronakrise auf ihrem Geschäftsbetrieb besonders stark gespürt. Demnach mussten 79 Prozent der Befragten deutliche Umsatzrückgänge verzeichnen. 48 Prozent vermeldeten erhebliche Auftragsstornierungen und 39 Prozent Arbeitsausfälle durch fehlendes Material sowie nicht lieferbare Betriebsmittel.

7. Mai 2020: Fertigstellung „Schutzkonzept für die Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften“ der Handwerkskammer zur Vermeidung durch Ansteckung mit dem Coronavirus bzw. Minimierung der Ansteckungsgefahr, Unterweisung der Mitarbeiter der Bildungsstätte Rudolstadt und Gera-Aga.

11. Mai 2020: Überleitung in einen eingeschränkten Geschäfts- und Ausbildungsbetrieb der Handwerkskammer: Teilöffnung der Bildungsstätten der - Lehrgangsstart für „Abschlussklassen“ 2020 (ÜLU, Ergänzungslehrgänge, Meisterkurse, Betriebswirte).

13. Mai 2020: Start der Antragstellungen für die Gewährung einer „Billigkeitsleistung zur Ausbildungsvergütung“ für Unternehmen, die trotz behördlichen Schließungen die Ausbildungsvergütung fortzahlen mussten.

13. Mai 2020: Regelungen zur Öffnung der Hauptverwaltung und der Bildungsstätten der Handwerkskammer für Ostthüringen für den Besucherverkehr, Einsatz von Dienstfahrzeugen, Hygienemaßnahmen bei HWK-Beratungen in der Hauptverwaltung und Bildungsstätten in definierten Räumen sowie HWK-Beratungen im Handwerksbetrieb.

25. Mai 2020: schrittweise Aufnahme aller anderen Bildungsmaßnahmen (AU- und SP-Schulungen, Schweißerprüfungen, Meisterkurse sowie ÜLU- und Ergänzungslehrgänge ohne Prüfungsrelevanz im Jahr 2020).

3. Juli 2020: Die GfAW informiert im Auftrag des TMASGFF über eine befristete Erweiterung ÜLU-Förderung. Die Betriebsanteile im Rahmen der ÜLU werden rückwirkend zum 11.05. bis 31.12.2020 vollständig durch den ESF (Land) übernommen.

31. Juli 2020: Inkraftsetzung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundespro-gramm „Ausbildungsplätze sichern“ durch das BMBF.

19. September 2020: Um die Nachwuchsgewinnung im Handwerk durch fehlende Praktika und Ausbildungsmessen nicht aus den Augen zu verlieren, organisiert die Handwerkskammer in der Bildungsstätte Gera-Aga als eine der ersten Handwerkskammern ein großes Ausbildungsevent mit einem detaillierten Hygienekonzept. 900 Besucher nutzten die Gelegenheit, das Handwerk wieder einmal in Aktion zu erleben.

23. und 24. Oktober 2020:  Treff der ostdeutschen Kammerpräsidenten in Rudolstadt und Verabschiedung einer Resolution. Sie fordern eine Forcierung öffentlicher Aufträge, steuerliche Entlastungen und passgenaue Finanzierungshilfen.

30. Oktober 2020: Inkraftsetzung der Zweiten Förderrichtlinie für das Bundes-programm „Ausbildungsplätze sichern“ durch das BMBF.

2. November 2020: Beginn des 2. Lockdowns (Lockdown light). Handwerksbetriebe können geöffnet bleiben.

5. November 2020: Internes QM-Audit der Handwerkskammer für Ostthüringen mit Schwerpunkt „Umgang und Auswirkungen der Coronapandemie“.

2. Dezember 2020: Das TMASGFF informiert über die Fortsetzung der erweiterten ÜLU Förderung. Somit werden im gesamten Schuljahr 2020/2021 die Eigenanteile der Unternehmen im Rahmen der ÜLU durch den ESF (Land) übernommen.

16. Dezember 2020: Der 2. Lockdown wird nochmals verschärft. Auch Hand-werksunternehmen, vor allem Friseure und Kosmetiker, sind abermals von Komplettschließungen betroffen.

16. Dezember 2020: Auch die Bildungsstätten der Handwerkskammer in Gera, Rudolstadt und Zeulenroda müssen wieder schließen. Lediglich Prüfungen und bereits laufende Prüfungsverfahren werden durch- und fortgeführt. Erst seit dem 11. Januar sind auch wieder Ülu-Lehrgänge für Abschluss- bzw. Prüfungsjahrgänge möglich.

11. Januar 2021:  Wolfgang Jacob, Präsident der Handwerkskammer für Ost-thüringen, übt öffentlich scharfe Kritik an den jüngsten Aussagen von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow, in denen er sich für einen Lockdown in der kompletten Wirtschaft ausspricht.

18. Januar 2021:  erneute Antragstellung für die Gewährung einer „Billigkeitsleistung zur Ausbildungsvergütung“ für Unternehmen, die behördlichen Schließungen unterlagen.

28. Januar 2021: Die Situation durch die Corona-Pandemie und den derzeitigen Lockdown spitzt sich dramatisch zu. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage, die die Handwerkskammer für Ostthüringen unter den insgesamt 1.123 Unternehmen der Friseur- und Kosmetikbranche durchgeführt hat. Bei knapp 40 Prozent der Salons reichen die finanziellen Reserven nur noch für zwei Wochen.

31. Januar 2021: Bisher wurden 3.600 Anfragen durch die Kolleginnen und Kollegen der Corona-Beratung beantwortet. Die Handwerkskammer bietet seit Start der Beratung per Telefon und Mail ein durchgängiges Angebot zu allen Fragen der Betriebe rund um „Corona“ (Quarantäne, Entschädigung, Soforthilfen, Hygienekonzepte, aktuelle Verordnungen, usw.). 

1. Februar 2021: Der Druck der sechs Thüringer Wirtschaftskammern aufgrund der immer noch fehlenden Möglichkeit der Antragstellung für die Überbrückungshilfe III hat sich ausgezahlt. Thüringens Wirtschaftsminister Tiefensee hat zugesichert, dass Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten sind, von einem zinslosen Darlehen des Freistaates als Zwischenfinanzierung profitieren können, bis die Überbrückungshilfe III des Bundes eingetroffen ist.

3. Februar 2021: Die Handwerkskammer unterstützt aktiv die Landesinnung sowie die regionalen Innungen der Friseure und Kosmetiker bei der Organisation und Durchführung einer Lockdown-Mahnwache in Gera, Jena und Saalfeld. Rund 600 Friseure und Kosmetiker haben in Ostthüringen mit diesem stillen Protest auf ihre prekäre Situation aufmerksam gemacht. Mittlerweile folgten eine 2. Lockdown-Mahnwache am 10. Februar sowie eine Mahnwache aus Solidarität mit den Kosmetikerinnen am 17. Februar.

5. Februar 2021: Organisation und Durchführung von Corona Schnelltests für Mitarbeiter der Handwerkskammer, DRK testet in Bildungsstätte Rudolstadt.

10. Februar 2021: Nach wochenlangen Verzögerungen ist jetzt die Beantragung der Überbrückungshilfe III möglich.

11. Februar 2021: Schulung von acht Mitarbeitern der Handwerkskammer für Ostthüringen zur Durchführung von Corona-Schnelltest in allen vier Struktureinheiten der Handwerkskammer beim DRK, Organisation der betriebsinternen Schnelltests für Mitarbeiter.

15. Februar 2021: Regelungen zum „Mobilen Arbeiten“ für ausgewählte Tätigkeiten/Mitarbeiter der Handwerkskammer für Ostthüringen.

16.  Februar 2021:  Das Thüringer Handwerk fordert in einem offenen Brief an die Landesregierung eindringlich eine Öffnung aller körpernahen handwerklichen Dienstleistungen zum 1. März.

19. Februar 2021: Die 3. Thüringer Corona-Sonderverordnung tritt in Kraft.

1. März 2021: Friseursalons dürfen wieder öffnen. Kosmetiksalons, Nagel-studios und Fußpflegeeinrichtungen müssen jedoch weiter geschlossen bleiben.

14. März 2021: Nach den Friseuren jetzt auch Kosmetik- und Nagelstudios wieder öffnen. Allerdings sollen die  Kunden ein negatives Ergebnis einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorweisen, sofern eine qualifizierte Gesichtsmaske nicht oder nicht durchgängig getragen werden kann.

15. März 2021: Virtuelles Unternehmertreffen mit dem Ministerpräsidenten und Wirtschaftsminister zur Corona-Situation in den Unternehmen.

16. März 2021: Der Kreis der Antragsberechtigten für die Neustarthilfe wird um Soloselbstständige , die ihr Geschäft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als alleinige Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft betreiben, erweitert.

17. März 2021: Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wird bis Dezember 2021 verlängert sowie die Inhalte deutlich erweitert.

19. März 2021: Telefonkonferenz aller Thpüringer Wirtschaftskammern mit der Thüringer Aufbaubank zu Situation, Verlauf und Problemfällen bei den Unterstützungsleistungen für Unternehmen (November-/Dezember-Hilfen, Überbrückungshilfe III, Ankündigung Härtefallfonds).

24. März 2021: Statement des Kammerpräsidenten mit Kritik an den jüngsten Corona-Beschlüssen der Ministerpräsidenten-Konferenz.

31. März 2021: Das Thüringer Gesundheitsministerium sowie das Thüringer Kultusministerium haben die Corona-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung neu gefasst und veröffentlicht. Diese hat eine Gültigkeit bis einschließlich 24. April 2021.

1. April 2021: Neuordnung der Überbrückungshilfe III und Einführung eines Eigenkapitalzuschusses durch das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium.

15. April 2021: Um die Mitgliedsunternehmen bei der möglichst schnellen und kostengünstigen Beschaffung der Corona-Selbsttests zu unterstützen, hat die Handwerkskammer für Ostthüringen mit einem regionalen Anbieter eine Sondervereinbarung getroffen. Darin ist festgehalten, dass Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer für Ostthüringen zügig und vor allem mit einem Preisnachlass entsprechende Corona-Selbsttests beziehen können. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer für Ostthüringen.

20. April 2021: Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes ist in Kraft getreten. Das bedeutet, dass Arbeitgeber Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten haben.

21. April 2021: Die seit über einem Jahr andauernde Coronakrise sowie die damit verbundenen massiven Einschränkungen setzen dem Ostthüringer Handwerk immer mehr zu. So schätzen nur noch 73 Prozent der befragten Betriebe ihre derzeitige Geschäftslage als gut oder befriedigend ein – ein Rückgang gegenüber dem Frühjahr 2019 und damit vor der Corona-Pandemie um 20 Prozentpunkte. Es ist der schlechteste Wert in den vergangenen 30 Jahren. Das geht aus der aktuellen Frühjahrsumfrage der Handwerkskammer für Ostthüringen unter ihren Mitgliedsbetrieben hervor.

22. April 2021: In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (sogenannte Notbremse des Bundes).

22. April 2021: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes wurde noch einmal überarbeitet und ergänzt. Ab sofort müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zwei Mal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (unabhängig vom jeweiligen Infektionsrisiko. Nachweise über die Beschaffung von Tests oder Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten sind vom Arbeitgeber vier Wochen aufzubewahren.

4. Mai 2021: Thüringen hat einen Corona-Härtefallfonds für diejenigen Unternehmen eingerichtet, die trotz pandemiebedingt schwieriger wirtschaftlicher Lage keinen Zugang zu den regulären Hilfsprogrammen haben. Profitieren können davon auch Handwerksunternehmen, die im Nebenerwerb betrieben werden, wenn die Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Jahr 2019 mindestens 30 % der Gesamteinkünfte betragen haben oder ein Unternehmen im Haupterwerb besteht. Für das Unternehmen muss ein Gewerbe angemeldet sein.

5. Mai 2021: In Thüringen ist die Prioritätsgruppe 3 („Erhöhte Priorität“) bei den Corona-Impfungen ab sofort komplett geöffnet. Das hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bekannt gegeben. Zu der Prioritätsgruppe 3 gehören nicht nur Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, oder Personen mit bestimmten Vorerkrankung, sondern auch zahlreiche Handwerkerinnen und Handwerker.

6. Mai 2021: Das Thüringer Gesundheitsministerium sowie das Thüringer Kultusministerium haben die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung veröffentlicht, die bis einschließlich 3. Juni 2021 gültig ist. Diese regelt unter anderem in §10a, dass geimpfte und genesene Personen mit Menschen gleichgestellt werden, die einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen müssen. Im Handwerk ist dies derzeit beispielsweise besonders für Friseursalons und Einrichtungen der Fußpflege von Bedeutung, da sie von Geimpften und Genesenen keinen Nachweis eines Schnelltest mehr benötigen.

8. Mai 2021: Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes ist in Kraft getreten. In ihr sind Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene geregelt.



Hinweis: Die Chronologie wird fortlaufend ergänzt.