Soforthilfe Corona
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Corona-Soforthilfe: So zahlen Sie zu viel erhaltene Gelder zurück

(14.05.2020) Viele Handwerksbetriebe haben in den vergangenen Monaten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Soforthilfen des Bundes und der Länder zur Überwindung der Coronakrise zu beantragen. Die Höhe der beantragten Summe war an eine Prognose der mit der Krise verbundenen wirtschaftlichen Schäden gebunden. Nicht leicht, schließlich konnten die Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung nicht abschätzen, wie hoch die Schäden wirklich ausfallen werden.

Nunmehr häufen sich Berichte, wonach leichtfertig zu viel beantragte Gelder eine Strafbarkeit wegen Betruges nach sich ziehen können. Ein Betrugs-Tatbestand (Subventionsbetrug) ist erfüllt, wenn wissentlich oder leichtfertig durch falsche oder unvollständige Angaben ein Vorteil erlangt wird, auf den kein Anspruch bestand. Einem solchen Vorwurf kann bei einer späteren Überprüfung durch Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft entgegengewirkt werden, wenn der Unternehmer seine Prognose mit Tatsachen untermauern kann.

Deshalb ist es ratsam, im Falle der Beantragung von Soforthilfen die erforderliche Prognose schriftlich festzuhalten. Das bedeutet, alles was im Zuge der Krise zu Umsatzeinbußen führt, möglichst genau zu dokumentieren. Beispielsweise sollten Telefonnotizen zu Auftragsstornierungen angefertigt oder Materiallieferengpässe sowie Zahlungsprobleme von Kunden schriftlich festgehalten werden.

Hat sich die wirtschaftliche Situation im Unternehmen verbessert und der im Rahmen der Antragstellung ermittelte Engpass ist nicht in der erwarteten Höhe eingetreten, besteht bei der Thüringer Aufbaubank die Möglichkeit, den nicht benötigten Zuschussbetrag zurückzuzahlen. Die Rücküberweisung soll demnach auf eines der in der Fußzeile des Bewilligungsbescheides angegebenen Konten erfolgen. Als Verwendungszweck ist die im Bewilligungsbescheid angegebene Vorhabens-Nummer, verbunden mit dem Hinweis „Rückzahlung“, zu benennen.

Für eine rechtliche Ersteinschätzung sowie weitere Informationen steht die Handwerkskammer für Ostthüringen zur Verfügung: Christian Allgäuer, Referatsleiter Recht, Tel.: 0365/8225-117, Email: allgaeuer@hwk-gera.de.