Lkw neben Radfahrer
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Abbiegeassistent - neues Förderprogramm für Nutzfahrzeuge startet am 19.6.

In letzter Zeit verstärkt sich die Diskussion über zusätzliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Nutzfahrzeugbereich. Konkret diskutiert werden sogenannte „Abbiegeassistenten“ für Nutzfahrzeuge unterschiedlicher Gewichtsklassen, die zur Vermeidung von Abbiegeunfällen beitragen sollen.

Bislang konzentriert sich die Debatte auf schwere Lkw, meist oberhalb von 7,5 Tonnen, weitet sich aber zunehmend auf die gesamte Fahrzeugklasse oberhalb von 3,5 Tonnen aus, teils werden auch leichte Nutzfahrzeuge angesprochen. Zurzeit bestehen weder deutsche noch europäische verpflichtende Vorgaben für den Einbau von Abbiegeassistenten. Es zeichnen sich in den Diskussionen auf europäischer Ebene aber Vorgaben zur verpflichtenden Ausstattung von Neuwagen ab. Es gibt auch bereits Diskussionen über die verpflichtende Ausstattung von Bestandsfahrzeugen.

Aus Sicht des Handwerks ist angesichts des umfangreichen Nutzfahrzeugfuhrparks die Beobachtung dieser Diskussion von großem Interesse. Unabhängig von der Debatte über zukünftige Verpflichtungen zum Einbau von Assistenzsystemen gibt es bereits heute die Möglichkeit zum freiwilligen Einbau. Handwerksunternehmen können prüfen, ob ein Einbau Sinn macht (solange es Förderprogramme gibt), um das Engagement zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei innerörtlichen Fahrten zu dokumentieren.

Ein erstes Förderprogramm des BMVI Anfang 2019 war innerhalb weniger Tage ausgeschöpft. Ab dem 19. Juni 2019, 9.00 Uhr werden im Förderprogramm „AAS“ erneut Fördermittel des BMVI bereitgestellt (5 Mio. Euro). Anträge hierfür können auf elektronischem Wege über das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

Mit einer relativ schnellen Ausschöpfung des Fördervolumens ist aufgrund der großen Nachfrage aus der Transportbranche zu rechnen. Förderanträge können grundsätzlich bis zum 15. Oktober 2019 gestellt werden, mit einem viel kürzeren Zeitraum ist aber zu rechnen.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden .

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500,- Euro je Einzelmaßnahme.

Andreas Berger HWK für Ostthüringen

Andreas Berger

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