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Berufe A-Z - Fleischer (m/w/d)

Ist das Steak gut abgehangen und in der Pfanne zart, freut sich der Kunde. Das hat er dem Fleischer zu verdanken, der mit geübtem Blick die Schlachttiere aussucht. Und der über die verschiedenen Fleischqualitäten und -eigenschaften genau Bescheid weiß. Bevor der Fleischer sein O.K. zum Verkauf gibt, prüft er Rind-, Schweine-, Kalb- und Lammfleisch auf Güte und zerlegt es in appetitliche Stücke.
Wenn's um die Wurst geht, zeigt der Fleischer besonders viel Phantasie und Geschmack. Immer wieder bereichert er mit neuen Rezepten die große Auswahl an Wurstsorten. Für Abwechslung bei der Herstellung ist also gesorgt. Moderne Maschinen erleichtern in vielen Produktionsabschnitten die Arbeit.

Dieser Beruf bietet Gelegenheit, sich auf bestimmte Aufgaben zu spezialisieren: auf das Schlachten, auf die Herstellung von Feinkost und Konserven oder auf das qualifizierte Verkaufen.
Egal, welche Aufgaben einem am besten liegen - es wird in allen Bereichen Verantwortung getragen für Qualität, Sauberkeit, Hygiene und letztendlich für die Gesundheit des Menschen. In den überschaubaren Betrieben des Handwerks ist es kein Problem, schnell Kontakt zu Arbeitskollegen und Kunden zu finden. 

Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung
Aktueller Tarif (ab 01.01.2024) :
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €

Es gelten für die gesamte Ausbildungszeit die Werte aus dem Jahr, in dem der Ausbildungsvertrag in Kraft tritt.

Insofern ein berufsspezifischer Tarifvertrag vorliegt, der die Mindestausbildungsvergütung unterschreitet, darf dieser NUR von tarifgebundenen Unternehmen angewandt werden. Der geltende Tarifvertrag ist im Ausbildungsvertrag zu benennen. Ein Nachweis der Tarifgebundenheit (Innungsmitgliedschaft/Arbeitgeberverband) kann von der zuständigen Stelle angefordert werden.



Weitere Informationen:

→ Ausbildungsverordnung

→ Berufsschule

→ Überbetriebliche Lehrunterweisung

→ Gesellenprüfungsausschuss

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

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Quelle: Deutscher Fleischer-Verband e.V.; www.fleischerberufe.de 

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Fleischer (m/w/d): 6
Freie Praktikumsplätze
Offene Praktikumsplätze als Fleischer (m/w/d): 2

Wir beraten euch gerne!

Das Beraterteam rund um die Ausbildung erreichst du unter:

0365/8225 105

ausbildung@hwk-gera.de