Weiterbildung für Mitarbeiter und Inhaber von Thüringer UnternehmenWeiterbildungsrichtlinie

Auf der Grundlage der Weiterbildungs-Richtlinie führen wir Anpassungsqualifizierungen im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich für Beschäftigte von Thüringer Unternehmen oder Selbstständige aus Thüringen durch.



  • Arbeitnehmer, Selbstständige und Betriebsinhaber von Unternehmen mit Sitz in Thüringen, welche während der Zeit des Lehrgangs weiterbeschäftigt werden (Entgeltzahlung für die Lehrgangszeit).
  • Ausgeschlossen sind Lehrlinge, Praktikanten und Kurzarbeiter


  • Verbesserung und Anpassung der Qualifikation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Unternehmen
  • Vermeidung von Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer
  • Erhöhung der Chancen der Teilnehmer auf dem regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt
  • Deckung des Fachkräftebedarfes in der Region

Hier finden Sie die ESF - Weiterbildungsrichtlinie

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