Weiterbildung für Mitarbeiter und Inhaber von Thüringer UnternehmenWeiterbildungsrichtlinie
Auf der Grundlage der Weiterbildungs-Richtlinie führen wir Anpassungsqualifizierungen im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich für Beschäftigte von Thüringer Unternehmen oder Selbstständige aus Thüringen durch.
- Arbeitnehmer, Selbstständige und Betriebsinhaber von Unternehmen mit Sitz in Thüringen, welche während der Zeit des Lehrgangs weiterbeschäftigt werden (Entgeltzahlung für die Lehrgangszeit).
- Ausgeschlossen sind Lehrlinge, Praktikanten und Kurzarbeiter
- Verbesserung und Anpassung der Qualifikation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit Thüringer Unternehmen
- Vermeidung von Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer
- Erhöhung der Chancen der Teilnehmer auf dem regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt
- Deckung des Fachkräftebedarfes in der Region
Hier finden Sie die ESF - Weiterbildungsrichtlinie
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