Umfrage zu Steuerkontrollsystemen bei KMU
Die Bedeutung von Steuerkontrollsystemen nimmt stetig zu. Ein erster Schritt wurde 2016 im Zusammenhang mit der Berichtigungspflicht bei unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärungen gegangen. Im Anwendungserlass legt die Finanzverwaltung dar, dass ein eingerichtetes innerbetriebliches steuerliches Kontrollsystem gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit, also gegen die Annahme einer Steuerhinterziehung sprechen kann. In einem weiteren Schritt wurde 2023 ein Erprobungsprozess für Erleichterungen bei der Betriebsprüfung für Betriebe begonnen, die über ein wirksames Tax Compliance-Managementsystem verfügen. An diesem Prozess, der bis zum 31.12.2029 laufen soll, nehmen ausschließlich große Unternehmen teil.
Der Zentralverband des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Entwicklungen zum Thema innerbetriebliches steuerliches Kontrollsystem bzw. Tax Compliance-Managementsystem von Beginn an eng begleitet und sich dafür eingesetzt, dass auch für kleine und mittlere Betriebe die Anforderungen an ein entsprechendes System erfüllbar sein müssen. Auch diese müssen die Möglichkeit von Prüfungserleichterungen erhalten, wenn sie ein wirksames innerbetriebliches Kontrollsystem haben, welches sicherstellt, dass die Besteuerungsgrundlagen zutreffend aufge-zeichnet und berücksichtigt sowie die hierauf entfallenden Steuern fristgerecht und vollständig abgeführt werden.
Mit einer bundesweiten Umfrage „Steuerkontrollsysteme - Wahrnehmung und Herausforderungen“ der Universität Paderborn sowie der Leibnitz Universität Hannover soll erhoben werden, welche Maßnahmen und Tools zur Durchführung und Kontrolle von Steuererklärungsprozessen in Unternehmen, insbesondere in kleinen und mittelgroßen Unternehmen, genutzt werden und welche Chancen und Herausforderungen in diesem Zusammenhang gesehen werden. Die Studie soll dazu beitragen, die Rahmenbedingungen in Deutschland zu verbessern.
Die Beantwortung der Fragen nimmt ca. 15 – 20 Minuten in Anspruch. Nach Fragen zu den allgemeinen Angaben zum Betrieb folgen u. a. Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Betrieb. Die Umfrage erfolgt anonym. Diese soll zumindest bis zum 25. Oktober 2025 durchgeführt werden.