Mindestausbildungsvergütung ab 2026
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 tritt eine neue Mindestausbildungsvergütung in Kraft. Die Veröffentlichung der Fortschreibung erfolgte im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 235 vom 10.10.2025) und gilt für alle dualen Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2026 beginnen.
Die neuen monatlichen Mindestvergütungen betragen im 1. Ausbildungsjahr 724 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 854 Euro, im 3. Ausbildungsjahr 977 Euro und im 4. Ausbildungsjahr 1.014 Euro.
Diese Beträge ergeben sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Fortschreibung gemäß § 17 BBiG. Die Basis ist die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres, auf die gesetzlich festgelegte Aufschläge folgen: 18 % im zweiten, 35 % im dritten und 40 % im vierten Ausbildungsjahr.
Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) betrifft die Mindestausbildungsvergütung nur einen kleinen Teil der Ausbildungsverhältnisse – im Handwerk etwa 7 bis 8 Prozent. In tarifgebundenen Betrieben liegt die Vergütung meist deutlich über dem gesetzlichen Minimum. 2023 lag nach Berechnungen des BIBB die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung über alle Berufe hinweg bei 1.066 Euro brutto monatlich.