Befragung zu Steuerermäßigung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der Evaluierung der Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum nach § 35c EStG beauftragt. Die technischen Anforderungen dieser Maßnahmen sind in der „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ (ESanMV) geregelt. Die Steuerermäßigung gilt seit 2020 für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren.
Für Handwerksbetriebe ist die Regelung praktisch relevant, da die begünstigten Maßnahmen regelmäßig handwerkliche Leistungen betreffen (u.a. Wärmedämmung von Wänden, Dach, Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern/Außentüren, Einbau/Erneuerung von Lüftungs- und Heizungsanlagen, digitale Systeme zur energetischen Optimierung sowie Heizungsoptimierung). Zudem ist für die Inanspruchnahme der Förderung eine Bescheinigung durch Fachunternehmen erforderlich.
Um eine fundierte Bewertung der bestehenden Regelungen zu ermöglichen und eventuellen Anpassungsbedarf zu identifizieren, ist das Bundeszentralamt für Steuern auf Rückmeldungen aus der Praxis angewiesen. So sind natürlich auch Handwerksunternehmen zur Teilnahme aufgerufen.
Die Teilnahme ist bis zum 30. September 2025 möglich.