Zwischenprüfungen für Auszubildende im Thüringer Handwerk entfallen

(15.04.2020) Die Thüringer Handwerkskammern haben sich darauf verständigt, alle Zwischenprüfungen, die aufgrund von behördlichen Schließungen von Berufsschulen oder Bildungseinrichtungen nicht wie geplant stattfinden können, ersatzlos entfallen zu lassen.

Grund für diese Entscheidung ist die Tatsache, dass die Zwischenprüfungen in der derzeitigen Lage und den damit verbundenen Auflagen und Risiken nicht durchführbar sind.

Das gilt vorerst für alle Zwischenprüfungen, die bis einschließlich 24.04.2020 stattfinden sollten. Je nach Entscheidung der Thüringer Landesregierung zur Fortführung der Beschränkungen können davon auch noch weitere Prüfungen betroffen sein.

Damit folgen die Handwerksammern den Empfehlungen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und schaffen vergleichbare Bedingungen zur Prüfungsdurchführung bei den Thüringer Industrie- und Handelskammern.

Zur Entlastung der Prüflinge und der Ausbildungsbetriebe werden die zuständigen Gesellenprüfungsausschüsse in dieser Ausnahmesituation auf den Nachweis der Zwischenprüfung im Zulassungsverfahren zur Gesellenprüfung verzichten.

Diese Regelung gilt nicht für die gestreckten Gesellenprüfungen Teil 1. Insofern diese aufgrund behördlicher Schließungen nicht planmäßig durchgeführt werden können, sind diese nachzuholen. Über die Terminierung informieren die zuständigen Prüfungsausschüsse.