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Ostthüringer Handwerk fordert 3G-Regelung für körpernahe Dienstleister

(26.01.2022) „Wir brauchen endlich deutliche Corona-Lockerungen für die körpernahen Dienstleistungen im Ostthüringer Handwerk. Unseren Friseuren, Kosmetikern und Fußpflegern steht das Wasser buchstäblich bis zum Hals“, so der Präsident der Handwerkskammer für Ostthüringen, Wolfgang Jacob.

Die dauerhaften 2G-Beschränkungen seien nicht mehr zu begründen. Gerade in einer Branche, die seit Beginn der Corona-Pandemie zu einem der am stärksten belasteten Wirtschaftszweige gehört, sind diese Maßnahmen in Anbetracht der derzeitigen Situation völlig unverhältnismäßig.

„Deshalb fordern wir spätestens mit der neuen Thüringer Corona-Verordnung im Februar eine 3-G-Lösung für Friseure, Kosmetiker sowie Fußpfleger und damit Zutritt in die Salons für Geimpfte, Genesene oder tagesaktuell getestete Personen“, macht der Kammerpräsident gegenüber dem Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und Gesundheitsministerin Heike Werner deutlich. Hier könne man sich durchaus an Sachsen orientieren, die diese 3-G-Regelungen bereits eingeführt habe.

Seit Jahren – und nicht erst seit Corona – arbeiten die körpernahen Dienstleister unter strengen Hygieneauflagen, haben nochmals umfangreich in weitere Schutzmaßnahmen investiert und sind nachweislich keine Pandemietreiber. „Die finanziellen Rücklagen sind in vielen Unternehmen schon lange aufgebraucht. Die Landesregierung muss jetzt handeln, will sie nicht sehenden Auges für eine Pleitewelle verantwortlich sein“, warnt Wolfgang Jacob.

Nicht zuletzt muss auch allen Kundinnen und Kunden der körpernahen Dienstleister die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen ermöglicht werden. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass Ausnahmen von Zugangsbeschränkungen auch für alle jene gelten müssen, die „körperpflegerische Grundbedarfe“ befriedigen. „Ungeimpfte und nicht-genesene Kunden dürfen nicht dauerhaft von Dienstleistungen wie Haarpflege, Kosmetik oder Fußpflege pauschal ausgeschlossen werden. Diese Ungleichbehandlung gehört jetzt abgeschafft, zumal gerade diese Personengruppe diese Dienstleistungen dann im häuslichen Umfeld in Anspruch nimmt, wo ein wirksamer Infektionsschutz nicht gewährleistet ist – ganz zu schweigen vom Problem der damit zunehmenden Schwarzarbeit“, erklärt der Kammerpräsident.

„Wir brauchen jetzt endlich praktikable Lösungen, die unseren körpernahen Dienstleistungen wieder ein normales Arbeiten und damit eine Sicherung der Existenz der Saloninhaber und ihrer Mitarbeiter ermöglicht. Das heißt: Maske tragen sowie Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete.“, so Wolfgang Jacob abschließend.