DSGVO Datenschutz Datenschutzgrundverordnung Datenschutz-Grundverordnung Ordner im Büro
©DOC RABE Media - stock.adobe.com

Jetzt anmelden! Weiterbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Seit Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Dennoch gibt es immer noch viele Unklarheiten bei den Unternehmen. Deshalb bietet die Handwerkskammer noch einmal eine Weiterbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten an. Diese findet vom 4. bis 7. Februar jeweils in der Zeit von 8.30 bis 16:30 in der Bildungsstätte der Handwerkskammer in Gera-Aga statt.

Sie richtet sich an bestellte oder zukünftige Datenschutzbeauftragte, externe Datenschutzbeauftragte sowie Mitarbeiter, die mit dem Datenschutz im Unternehmen betraut sind. Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer, Leiter der IT und Personalleiter dürfen nicht zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden, können aber am Seminar teilnehmen.

Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Daraus ergeben sich eine Vielzahl neuer Vorschriften und formelle Änderungen in der betrieblichen Umsetzung des Datenschutzes.
Jedes Unternehmen, in dem mehr als neun Personen regelmäßig mit automatisierter Datenerhebung, Datenverarbeitung oder -nutzung beschäftigt sind, ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (m/w) zu bestellen. Bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften drohen erhebliche Bußgelder.

In diesem Seminar vermitteln die Fachexperten Rechtsanwalt Richard Bode und Prof. Dr. Andre Döring umfassende Kenntnisse zur Umsetzung der aktuellen Anforderungen des Datenschutzes in der betrieblichen Praxis. Lehrgangsinhalte sind unter anderem die Grundlagen des betrieblichen Datenschutzrechts, Aufgaben und Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, technische und organisatorische Maßnahmen, IT-Sicherheit, Haftungsfragen, die Vertragsgestaltung sowie die praktische Umsetzung im Betrieb.

Die Lehrgangsteilnehmer erwerben die notwendigen Kenntnisse, um in kleinen und mittelständigen Unternehmen die Probleme, die sich aus dem Datenschutz ergeben, zu lösen und den Forderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung gerecht zu werden. Das Seminar kann zum Nachweis der Fachkunde als Datenschutzbeauftragter gegenüber den Aufsichtsbehörden (gemäß & 4 f Bundesdatenschutzgesetz) dienen.

Zum Abschluss gibt es eine Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer für Ostthüringen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, nach Lehrgangsende an einer externen Prüfung zum "betrieblichen Datenschutzbeauftragten" teilzunehmen. Bei erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat.

Wer mehr über diese Weiterbildung erfahren oder sich gleich anmelden möchte, wendet sich an Anja Andrae in der Handwerkskammer für Ostthüringen, Telefon 0365/8225-123, E-Mail: andrae@hwk-gera.de.  Eine direkte Lehrgangsanmeldung ist auch hier möglich.