
Corona: Hier gibt's die Informationen für Betriebe und Azubis
Antragsformulare, Branchenregelungen, Verordnungen, Infoportale, Hotlines u.v.m. auf einen Blick
Das Coronavirus bestimmt seit März in vielen Bereichen das Leben. Für Handwerksunternehmerinnen und -unternehmer, deren Mitarbeiter sowie Auszubildende stellen sich mit dem erneuten Shutdown weiter viele verschiedene Fragen. Wie gehe ich mit der aktuellen Situation um? Welche Unterstützungangebote kann ich weiterhin erhalten? Was passiert mit meiner Ausbildung oder Weiterbildung? Wo finde ich die richtigen Ansprechpartner? Hier gibt's die wichtigsten Informationen im Überblick.
Die Handwerkskammer hält für ihre Mitgliedsbetriebe, Handwerksmeisterinnen und -meister, Mitarbeiter und Auszubildenden neben der wieder eingerichteten Corona-Hotline auch ein umfangreiches Beratungsangebot zu verschiedenen Fachbereichen und Themen bereit. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten.
Corona-Hotline:
E-Mail:
Betriebsberatungs-Hotline:
E-Mail:
Ausbildungs-Hotline:
E-Mail:
Fortbildungs-Hotline:
E-Mail:
0800/2288882 (Mo-Do 8 bis 16 Uhr und Fr 8 bis 12 Uhr)
beratung-corona@hwk-gera.de
0365/8225-191/ -173/ -175
betriebswirtschaft@hwk-gera.de
0365/8225-105
ausbildung@hwk-gera.de
0365/8225-184
fortbildung@hwk-gera.de
Um einen schnellen Überblick über die tagesaktuellen Corona-Zahlen in den kreisfreien Städten und Landkreisen Ostthüringens zu erhalten, finden Sie nachfolgend den Link auf die entsprechende Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI):
Neue Verordnung veröffentlicht - Einschränkungen bis 31. Januar 2021 verlängert
(Update 09.01.2020) Das Thüringer Gesundheitsministerium sowie das Thüringer Kultusministerium haben die neue Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln veröffentlicht.
Neue Verordnung des Freistaates Thüringen (gültig bis 31.01.2021)
Bitte beachten Sie außerdem unsere weiter unten stehende Übersicht über die aktuellen Verordnungen sowie die entsprechenden Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die wichtigsten Eckpunkte für das Handwerk: Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios müssen weiter bis zum 31. Januar 2021 schließen. Ausgenommen vom Verbot sind medizinisch notwendige Dienstleistungen. Geöffnet bleiben aus dem handwerklichen Bereich unter anderem Bäcker, Fleischer, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Wäschereien und Reinigungen sowie auch der Kfz-Handel.
Mehr Informationen gibt es hier: FAQ - Antworten auf Fragen zur neuen Thüringer Verordnung
Dürfen Fußpfleger*innen noch arbeiten? Hierfür sind in den oben stehenden FAQ die entsprechenden Regelungen zu finden.
Mischbetriebe, die sowohl Einzelhandel als auch handwerkliche Tätigkeiten ausüben, müssen ihr Ladengeschäft für den Publikumsverkehr schließen. Telefon- und Onlineangebote zum Versand oder Lieferung von Handelswaren sind möglich. Reparaturen von Geräten fallen unter die handwerksrechtliche Ausübung, Voraussetzung ist hier allerdings die Eintragung des Handwerks bei der Gewerbeanmeldung und der Handwerksrolle. Wir empfehlen die Absperrung der Handelsbereiches sowie einen Aushang im Ladengeschäft: „Schließung des Ladengeschäfts für den Publikumsverkehr bis 31.01.2021, handwerksrechtliche Ausübung/Reparatur möglich“.
Fotograf*innen dürfen ebenfalls kein Ladengeschäft (Handel) betreiben; die handwerksrechtliche Ausübung ihrer Dienstleistung bleibt jedoch unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Schutzvorschriften erlaubt. Die BG ETEM hält hierzu umfangreiche Hinweise bereit. Bei privatbegründeten Fototerminen ist jedoch darauf zu achten, die Regelung der Thüringer Verordnung hinsichtlich der Beschränkungen auf Haushalte und Personenanzahl einzuhalten. Gewerbliche oder beruflich begründete Fototermine sind ohne Einschränkung der Personenanzahl möglich.
Merkblatt für Handwerksbetriebe zu kurzfristigen Hygienemaßnahmen
(Update 15.01.2020) Um eine drohende weitere Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen („Lock down“, insbesondere Betriebsschließungen) möglichst zu verhindern, ist es unbedingt erforderlich, die Hygienemaßnahmen in den Betrieben einzuhalten. Sollten Betriebe als Treiber des Infektionsgeschehens identifiziert werden, so droht wie in anderen Ländern eine Komplettschließung der Wirtschaft. Dies gilt es zu verhindern. Maßgeblich müssen Unternehmen im eigenen Interesse dazu beitragen, eine Einhaltung der Arbeitsschutzstandardregeln umzusetzen. Durch die Handwerkskammern für Ostthüringen und Südthüringen wurde deshalb ein Merkblatt für Unternehmen mit Hinweisen erarbeitet, um sie bei der Umsetzung und Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen zu unterstützen.
Merkblatt für Handwerksbetriebe zu kurzfristigen Hygienemaßnahmen
Regelung und Antragsformular für Notbetreuung in Kindergärten und Schulen bis Klasse 6
Notbetreuung in Kindergärten und Schulen wird in Thüringen für Kinder bis einschließlich der Klassenstufe 6 angeboten, deren Personensorgeberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören. Zum Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers für ein Elternteil. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.
Antragsformular auf Notbetreuung in Kindergärten und Schulen
Das gilt aktuell für Berufsschulen und die Bildungsstätten der Handwerkskammer
(Update 12.01.2020) Berufsschulen sind für den Präsenzunterricht geschlossen. Dasselbe gilt für außerschulische Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, wie die Bildungsstätten der Handwerkskammer für Ostthüringen.
Ausnahmen:
Lehrgänge und Maßnahmen in außerschulischen Einrichtungen dürfen in Präsenzform durchgeführt werden, wenn diese in der beruflichen Ausbildung und Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zur Sicherstellung der Berufsausbildung im Rahmen laufender Ausbildungsverträge und zur Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen notwendig sind.
In der beruflichen Fort- und Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss und für Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung dürfen ebenso Lehrgänge und Maßnahmen für die Vorbereitung und Durchführung von entsprechenden Prüfungen stattfinden.
Die zur Durchführung der Lehrgänge und Maßnahmen erforderliche Internats- und Wohnheimunterbringung ist ebenso zulässig.
Weiter eingeschränkter Besucherverkehr in der Handwerkskammer
Die Hauptverwaltung der Handwerkskammer für Ostthüringen bleibt weiterhin für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Für persönliche Beratungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung für persönliche Besuche ist aber im Vorfeld zwingend notwendig.
Interessierte wenden sich bitte zwecks Termin an die zentrale Rufnummer unter Telefon 0365/8225-0 oder setzen sich direkt mit ihrem Berater per Telefon oder E-Mail in Verbindung. Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter www.hwk-gera.de/ansprechpartner zu finden. Besucher werden darum gebeten, sich an die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu halten und auf die Maskenpflicht zu achten.
Infos zu den November- und Dezemberhilfen 2020
Unternehmen, Betriebe und Selbstständige, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen direkt oder indirekt besonders betroffen sind, können noch bis zum 31. Januar 2021 die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 beantragen. Die Wirtschaftshilfe für den Monate Dezember 2020 kann jetzt ebenfalls beantragt werden. Hier endet die Antragsfrist am 31. März 2021.
Wichtig! Voraussetzung ist u.a. die Nennung Ihres Gewerbes im Bund-Länder-Beschluss vom 28.Oktober 2020 sowie in den meisten Fällen die tatsächliche Schließung. Somit fallen beispielsweise Friseurbetriebe in Thüringen (welche erst ab 16.12.2020 den Betrieb einstellen mussten) nicht unter die Dezemberhilfe. Ausführliche Informationen dazu auf dem Onlineportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Betroffenen Betrieben steht zu diesem Zweck stattdessen die Überbrückungshilfe III (s.u.) auch für Zeiträume im Dezember 2020 zur Verfügung
Antagsplattform für die November- bzw. Dezemberhilfe 2020
FAQ des Bundesfinanzministeriums
FAQ des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
Infos zu den Corona-Überbrückungshilfen II und III
Unternehmen in Not erhalten weiterhin Überbrückungshilfe. Die Überbrückungshilfe II, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, kann noch bis zum 31. Januar 2021. Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert. Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige". Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen.
Die Bearbeitung des Antrages und Auszahlung der Mittel erfolgt für Thüringen durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) in Erfurt.
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Informationen der Thüringer Aufbaubank
Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Überbrückungshilfe II
Informationen zur Überbrückungshilfe III
Aktuelle Verordnungen des Landes und Allgemeinverfügungen
Hinweis: Es gilt grundsätzlich die jeweils aktuelle Verordnung des Freistaates Thüringen. Die kreisfreien Städte und Landkreise haben aber die Möglichkeit, die bestehende Landesverordnung in ihren Allgemeinverfügungen zu erweitern. Es gelten in diesen Fällen die jeweils verschärften Regelungen. Eine Abschwächung der Verordnung des Freistaates durch Allgemeinverfügungen der kreisfreien Städte und Landkreise ist nicht möglich.
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Thüringer Verordnung
Allgemeinverfügung der Stadt Gera (gültig vom 12.01.2021 bis 01.02.2021)
Allgemeinverfügung der Stadt Jena (gültig vom 13.01.2021 bis 07.02.2021)
Allgemeinverfügung Landkreis Altenburger Land (gültig 13.01.2021 bis 31.01.2021)
Infos, Arbeitsschutzstandards und Mustervorlagen
für Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegesalons
Auf vielfachen Wunsch haben wir hier alle uns vorliegenden Arbeitsschutzstandards sowie Hygienekonzepte und Mustervorlagen zusammengefasst. Diese werden stetig aktualisiert.
Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für das Friseurhandwerk (Stand 30.12.2020)
Aktuelle Corona-Infos für das Friseurhandwerk von der Berufsgenossenschaft
Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für Kosmetikstudios (Stand 20.05.2020)
Aktuelle Corona-Infos für Kosmetiker von der Berufsgenossenschaft
Aktuelle Corona-Infos für Fußpflegeeinrichtungen und Nagelstudios von der Berufsgenossenschaft
Branchenregelung des Thüringer Gesundheitsministeriums für das Friseurhandwerk (Stand 30.08.2020)
Verhaltensregeln für den Friseurbesuch
Aushang zu Verhaltensregeln beim Friseurbesuch
Hautschutz- und Händehygieneplan für das Friseurhandwerk
Merkblatt Datenschutz für Friseurbetriebe
Mustervorlage Datenschutzerhebung für Friseure
Mustervorlage Datenschutzerhebung für Kosmetiker und Fußpflege
Arbeitsschutzstandards und Hinweise für andere Gewerbegruppen
Corona-Arbeitsschutzstandard des Bundes (Stand 16.04.2020)
Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes (Stand 20.08.2020)
Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft BG Bau für das Baugewerbe (Stand 2.10.2020)
Aktuelle Corona-Infos des Zentralverbandes Sanitär-Heizung-Klima
Infos zur aktuellen Situation
Auf den nachfolgenden Seiten sind die fortlaufend aktualisierten wichtigsten Infos zur derzeitigen Situation zu finden.
Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Auch arbeitsrechtliche Folgen sind im Zuge einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu erwarten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat udie wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihren Praxisleitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ aktualisiert. Darin sind die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte wie etwa zur Arbeitspflicht zusammengefasst.
Zudem stellen wir Ihnen hier den "Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen" zur Verfügung. Der Leitfaden hat zum Ziel, für Risiken bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen zu sensibilisieren und Prävention zu fördern. Er wurde von der Berufsgenossenschaft RCI, dem Gesamtverband der Versicherungsunternehmen, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der International SOS Foundation erstellt.
Informationen zum Kurzarbeitergeld
Sollten in Unternehmen infolge des Coronavirus Aufträge storniert werden, Umsätze ausbleiben und dadurch Kurzarbeit angeordnet werden müssen, hält die Arbeitsagentur Auskünfte zur Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG) bereit.
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung
Viele von Unternehmen haben bisher keine Erfahrung mit dem Verfahren und schicken ihre Anzeigen und Anträge per Mail an die Agenturen für Arbeit. Das führt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Deshalb gibt es nachfolgende einige Hinweise, die zur Beschleunigung des KUG-Antragsverfahrens beitragen sollen.
Wichtige Hinweise zur Beschleunigung des KUG-Antragsverfahrens
Für Handwerksunternehmen aus Ostthüringen, die Fragen zu eventueller Kurzarbeit haben, gibt es bei den Arbeitsagenturen der Region folgende Ansprechpartner:
Agentur für Arbeit Altenburg-Gera:
E-Mail: halle.031-OS@arbeitsagentur.de
Hotline
Für Arbeitgeber
Tel.: 0365/857666
Für Arbeitnehmer
Tel.: 0365/857888
Agentur für Arbeit Jena:
E-Mail: erfurt.031-OS@arbeitsagentur.de
Hotline
Tel.: 0361/3021612
Entschädigung bei Entgeltausfall
Sollte es aufgrund des Coronavirus dazu kommen, dass Personen unter Quarantäne gestellt werden, damit einem Beschäftigungsverbot unterliegen und einen Verdienstausfall erleiden, gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit einer Entschädigung.
Seit 01.01.2021 können entsprechende Anträge ausschließlich online gestellt werden. Die Bearbeitung und Auszahlung der Mittel erfolgt über das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar.
Informationen zur Entschädigung bei Entgeltausfall
Fördermöglichkeiten bei Liquiditätsschwierigkeiten
Bei Liquiditätsschwierigkeiten, Kurzarbeit oder ähnlichen Problemen durch ausbleibende Aufträge gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Hilfsangebote. Hierfür hat die Thüringer Aufbaubank eine Sonderseite freigeschalten, die stetig aktualisiert wird und auf der unter anderem Wirtschaftshilfen, Bürgschaftsprogramme, Kreditangebote, Infos zum Kurzarbeitergeld und viele weitere wichtige Hinweise für Unternehmen bereitgestellt werden.
Aktuelle Informationen der Thüringer Aufbaubank für Unternehmen
Hinweise zur Vorsorge in Unternehmen
Als Unternehmer sollten Sie sowohl in Ihrem Betrieb als auch im privaten Bereich entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen, um die Gefahr einer Infektion zu minimieren. Auf den Seiten der folgenden Institutionen finden Sie hierzu weitere Informationen:
Wichtige Hotlines für Unternehmen
Thüringer Wirtschaftsministerium bei der Thüringer Aufbaubank
Telefon: 0800 5345676
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Telefon: 0361 573815099
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
Telefon: 030 186151515
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Telefon: 030 346465100