
Alle aktuellen Corona-Infos für Betriebe und Azubis auf einen Blick
News-Update, Antragsformulare, Branchenregelungen, Verordnungen, Infoportale, Hotlines u.v.m.
Das Coronavirus bestimmt seit einem Jahr in vielen Bereichen das Leben. Für Handwerksunternehmerinnen und -unternehmer, deren Mitarbeiter sowie Auszubildende stellen sich mit dem immer noch andernden Lockdown weiter viele verschiedene Fragen. Wie gehe ich mit der aktuellen Situation um? Welche Unterstützungangebote kann ich weiterhin erhalten? Was passiert mit meiner Ausbildung oder Weiterbildung? Wo finde ich die richtigen Ansprechpartner? Hier gibt's die wichtigsten Informationen im Überblick.
Die Handwerkskammer hält für ihre Mitgliedsbetriebe, Handwerksmeisterinnen und -meister, Mitarbeiter und Auszubildenden neben einer Corona-Hotline auch ein umfangreiches Beratungsangebot zu verschiedenen Fachbereichen und Themen bereit. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten.
Corona-Hotline:
0800/2288882 (Mo-Do 8 bis 16 Uhr und Fr 8 bis 12 Uhr)
E-Mail:
beratung-corona@hwk-gera.de
Betriebsberatungs-Hotline:
0365/8225-191/ -173/ -175
E-Mail:
betriebswirtschaft@hwk-gera.de
Ausbildungs-Hotline:
0365/8225-105
E-Mail:
ausbildung@hwk-gera.de
Fortbildungs-Hotline:
0365/8225-184
E-Mail:
fortbildung@hwk-gera.de
Um einen schnellen Überblick über die tagesaktuellen Corona-Zahlen in den kreisfreien Städten und Landkreisen Ostthüringens zu erhalten, finden Sie nachfolgend den Link auf die entsprechende Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI):
Aufgrund zahlreicher Nachfragen aus dem Friseurhandwerk zur Öffnung seit 1. März hier ein Hinweis: Sowohl das Thüringer Gesundheitsministerium als auch die Berufsgenossenschaft für das Friseurhandwerk haben am 19. Februar eine neue Branchenregelung bzw. neue Arbeitsschutzstandards veröffentlicht. Diese finden Sie nachfolgend:
Branchenregelung des Thüringer Gesundheitsministeriums für das Friseurhandwerk
Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für das Friseurhandwerk
Thüringer Corona-Sonderverordnung - Einschränkungen bis 15. März 2021 verlängert
(Update 18.02.2020) Das Thüringer Gesundheitsministerium sowie das Thüringer Kultusministerium haben die Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 neu gefasst. Aus Sicht des Handwerks gibt es lediglich Veränderungen für Friseursalons, die ab dem 1. März 2021 wieder öffnen dürfen. Entgegen der ursprünglichen Planung im Zuge der Ministerpräsidentenkonferenz, die eine Gültigkeit der Maßnahmen bis zum 7. März favorisiert hatte, wird die Thüringer Verordnung erst mit Ablauf des 15. März 2021 außer Kraft gesetzt.
Corona-Sonderverordnung des Freistaates Thüringen (gültig bis 15.03.2021)
Bitte beachten Sie außerdem unsere weiter unten stehende Übersicht über die aktuellen Verordnungen sowie die entsprechenden Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die wichtigsten Eckpunkte für das Handwerk: Friseure dürfen ab dem 1. März 2021 öffnen, soweit die verantwortliche Person des Friseurbetriebs nach § 5 Abs. 2 2. ThürSARS-CoV-IfS-GrundVO ein angepasstes Infektionsschutzkonzept erstellt, vorhält und auf Verlangen der nach § 2 Abs. 3 ThürIfSGZustVO zuständigen Behörde vorlegt. Kosmetik- und Nagelstudios müssen weiter bis zum 15. März 2021 geschlossen bleiben. Ausgenommen vom Verbot sind medizinisch notwendige Dienstleistungen. Geöffnet bleiben aus dem handwerklichen Bereich unter anderem weiterhin Bäcker, Fleischer, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Wäschereien und Reinigungen sowie auch der Kfz-Handel.
Mehr Informationen gibt es hier: FAQ - Antworten auf Fragen zur neuen Thüringer Verordnung
Dürfen Fußpfleger*innen Behandlungen durchführen? Hierfür sind in den oben stehenden FAQ die entsprechenden Regelungen zu finden.
Mischbetriebe, die sowohl Einzelhandel als auch handwerkliche Tätigkeiten ausüben, müssen ihr Ladengeschäft für den Publikumsverkehr weiter geschlossen halten. Telefon- und Onlineangebote zum Versand oder Lieferung von Handelswaren sind möglich. Reparaturen von Geräten fallen unter die handwerksrechtliche Ausübung. Voraussetzung ist hier allerdings die Eintragung des Handwerks bei der Gewerbeanmeldung und der Handwerksrolle. Wir empfehlen die Absperrung der Handelsbereiches sowie einen Aushang im Ladengeschäft: „Schließung des Ladengeschäfts für den Publikumsverkehr bis 15.03.2021, handwerksrechtliche Ausübung/Reparatur möglich“.
Fotograf*innen dürfen ebenfalls kein Ladengeschäft (Handel) betreiben; die handwerksrechtliche Ausübung ihrer Dienstleistung bleibt jedoch unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Schutzvorschriften erlaubt. Die BG ETEM hält hierzu umfangreiche Hinweise bereit. Bei privatbegründeten Fototerminen ist jedoch darauf zu achten, die Regelung der Thüringer Verordnung hinsichtlich der Beschränkungen auf Haushalte und Personenanzahl einzuhalten. Gewerbliche oder beruflich begründete Fototermine sind ohne Einschränkung der Personenanzahl möglich.
Aktuelle Verordnungen des Landes und Allgemeinverfügungen
Hinweis: Es gilt grundsätzlich die jeweils aktuelle Verordnung des Freistaates Thüringen. Die kreisfreien Städte und Landkreise haben aber die Möglichkeit, die bestehende Landesverordnung in ihren Allgemeinverfügungen zu erweitern. Es gelten in diesen Fällen die jeweils verschärften Regelungen. Eine Abschwächung der Verordnung des Freistaates durch Allgemeinverfügungen der kreisfreien Städte und Landkreise ist nicht möglich.
3. Corona-Sonderverordnung des Freistaates Thüringen (gültig bis 15.03.2021)
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur 3. Thüringer Corona-Sonderverordnung
6. Verordnung des Freistaates Thüringen zu Quarantänemaßnahmen (gültig bis 15.03.2021)
Allgemeinverfügung der Stadt Jena (gültig bis 22.03.2021)
Allgemeinverfügung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (gültig ab 15.02.2021)
Allgemeinverfügung des Saale-Orla-Kreises (gültig bis 15.03.2021)
Allgemeinverfügung des Landkreises Greiz (gültig bis 15.03.2021)
NEWS-Update
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben? Mit unserem News-Update sind Sie immer aktuell über die neuesten und für das Handwerk relevanten Entwicklungen informiert.
Am 4. März 2020 - also vor genau einem Jahr - ging die Corona-Sonderseite auf der Homepage der Handwerkskammer online: Der Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer Karsten Sachse nimmt dies zum Anlass, die vergangenen zwölf Monate noch einmal Revue passieren zu lassen. Wie sind die Handwerkerinnen und Handwerker mit der Krise umgegangen? Welche Unterstützung hat die Handwerkskammer gegeben? Was muss jetzt schnellstmöglich passieren? Die Corona-Pandemie hat aber auch gezeigt, was das Handwerk auszeichnet: der Zusammenhalt, wenn es darauf ankommt.
Dazu zählen unter anderem Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musikerinnen und Musiker, Gestalterinnen und Gestalter, Fotografinnen und Fotografen).
Anträge können einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Für Fragen stehen folgende Hotlines zur Verfügung:
ELSTER-Hotline: 0800 52 35 005 (07-22:00 Uhr, Mo.-Fr., 10-18:00 Uhr, Sa./So.)
Hotline Direktantrag Soloselbständige: 030-1200 21034 (08-18:00 Uhr, Mo.-Fr.)
Hotline für prüfende Dritte: 030-530 199 322 (08-18:00 Uhr, Mo.-Fr.)
Durch diese Aktionen konnte, auch überregional, große Aufmerksamkeit erreicht werden. Die Friseurbetriebe dürfen am 1. März wieder öffnen! Allerdings gibt es immer noch keine Entscheidung zu den körpernahen Dienstleistungen, wie Kosmetiker und Nagelstudios
Um weiter auf die dramatische Situation aufmerksam zu machen, möchte die Innung des Friseurhandwerks Jena/Saale-Holzland-Kreis in Zusammenarbeit mit dem Landesinnungsverband der Friseure- und Kosmetiker Thüringen/Sachsen-Anhalt und den anderen Innungen des Friseurhandwerks in Ostthüringen diese Aktion am
Mittwoch, dem 17. Februar, um 10:00 Uhr auf dem Marktplatz in Jena
als zentrale Veranstaltung für ganz Ostthüringen wiederholen.
Die Kosmetiker haben die Friseure von der 1. Mahnwache an unterstützt, bitte zeigen Sie jetzt auch Solidarität mit den Kosmetikern. Die Innungen hoffen auf wiederholt zahlreiche Unterstützung und Teilnahme.
In der kompletten Innenstadt von Jena herrscht Maskenpflicht. Tragen Sie daher bitte zwingend eine Maske und halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand ein.
Bitte melden Sie sich kurz unter der 03641 - 442848 oder per E-Mail info@meinhandwerk-jena.de in der Geschäftsstelle der Innung des Friseurhandwerks Jena/Saale-Holzland-Kreis an.
(10.02.2021) Ab sofort ist die Beantragung der Überbrückungshilfe III des Bundes möglich. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte (z.B. Steuerberater). Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen in Höhe von 50% der beantragten Förderung gewährt, bis zu 100.000 Euro pro Monat. Die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III erfolgen ab Mitte Februar 2021. Das Verfahren der regulären Auszahlung der Überbrückungshilfe III wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann (voraussichtlich ab März 2021).
Informationen zur Beantragung der Überbrückungshilfe III
Für Fragen stehen außerdem folgende Hotlines zur Verfügung:
ELSTER-Hotline: 0800 52 35 005 (07-22:00 Uhr, Mo.-Fr., 10-18:00 Uhr, Sa./So.)
Hotline Direktantrag Soloselbständige: 030-1200 21034 (08-18:00 Uhr, Mo.-Fr.)
Hotline für prüfende Dritte: 030-530 199 322 (08-18:00 Uhr, Mo.-Fr.)
Zinsloses Darlehen „Corona Ü-III“ als Zwischenfinanzierung für Bundes-Überbrückungshilfe III startet
(09.02.2021) Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit den Bundesländern auf der gestrigen Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz weitere Verbesserungen im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember vorgelegt. Der neue EU-Rahmen, für den sich das Bundeswirtschaftsministerium in Brüssel eingesetzt hatte, eröffnet den Unternehmen im Rahmen der Beantragung der November- und Dezemberhilfe neue Spielräume und erlaubt ein umfassendes Wahlrecht. Das bedeutet: Unternehmen können wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. So erfordert beispielsweise die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung keine Verlustnachweise mehr, sondern ermöglicht auch die Berücksichtigung entgangener Gewinne. Weitere Spielräume ergeben sich zudem durch die Erhöhung der Förderhöchstgrenzen auf 1,8 Millionen Euro beim Kleinbeihilferahmen bzw. 10 Millionen Euro beim Fixkostenhilferahmen.
In vielen Fällen dürfte es aus Unternehmenssicht sinnvoll sein, den Antrag auf die neue Schadensausgleichsregelung zu stützen, denn hier können – neben den Verlusten – auch entgangene Gewinne berücksichtigt werden und somit mehr Schaden abgemildert werden. Diese erhöhte Flexibilität bedeutet eine große Erleichterung für viele Unternehmen und auch für die in die Beantragung eingebundenen Steuerberaterinnen und Steuerberater.
Der Unternehmer kann nunmehr wählen zwischen:
Kleinbeihilfenregelung und De-minimis-Verordnung für Beträge bis 2 Millionen Euro.
Fixkostenhilferegelung für Beträge bis 10 Millionen Euro. Erforderlich ist ein Verlustnachweis in Höhe der geltend gemachten Zuschüsse, beantragt werden können Zuschüsse in Höhe von 70% (bzw. 90% bei Klein- und Kleinstunternehmen) in Höhe der ungedeckten Fixkosten.
Schadensausgleichsregelung (ohne betragsmäßige Begrenzung): Erforderlich ist der Nachweis eines Schadens durch den behördlich angeordneten Lockdown-Beschluss vom 28. Oktober 2020 (einschließlich dessen Verlängerung). Neben den Verlusten können auch entgangene Gewinne berücksichtigt werden.
Aus dem folgenden Link können Sie verschiedene Handlungsempfehlungen entnehmen, wenn es Ihr Unternehmen betrifft. Es betrifft im Ostthüringer Raum insbesondere die Mischbetriebe mit gastronomischen Bereichen sowie mittelbar betroffene Unternehmen, bspw. Messe- und Ladenbauer, Textilreiniger, Caterer.
(02.02.2021) Mit völligem Unverständnis hat die Handwerkskammer für Ostthüringen die plötzliche Lockdown-Verlängerung im Freistaat Thüringen bis zum 19. Februar 2021 zur Kenntnis genommen. „In Zeiten, in denen für viele Branchen, so vor allem auch für die Friseure und Kosmetiker in Ostthüringen, jeder Tag zählt, ist diese Ankündigung Gift für die wirtschaftliche Existenz vieler Handwerkerinnen und Handwerker, deren Mitarbeiter und die Familien“, so Kammerpräsident Wolfgang Jacob.
„Insbesondere die Begründung für die Verlängerung, dass die Ministerien mehr Zeit benötigen, um die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. Februar in eine neue Verordnung einfließen zu lassen, zeugen von fehlendem Verständnis für die Notlage vieler Unternehmerinnen und Unternehmer. Für diese entscheidet teilweise ein fünf Tage länger andauernder Lockdown über den Fortbestand ihrer Betriebe.“
Die Handwerkskammer für Ostthüringen fordert daher die Landesregierung im Interesse der Ostthüringer Handwerksunternehmen auf, schneller die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz umzusetzen.
Gleichzeitig muss dabei auch mit mehr Augenmaß als bisher über verlängerte Schließungen ganzer Branchen entschieden werden. „Das bisherige Gießkannenprinzip bei Schließungen, nach dem beispielsweise Friseur- und Kosmetiksalons mit ausgefeilten Hygienekonzepten ihrer Existenzgrundlage beraubt werden, muss schnellstmöglich der Vergangenheit angehören“, macht Wolfgang Jacob deutlich.
(25.01.2021) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 22. Januar 2021 die Corona-Arbeitsschutzverordnung erlassen. Diese regelt unter anderem Maßnahmen zur Kontaktreduzierung im Betrieb sowie den Umgang mit der Mund-Nasen-Beckung. Die Arbeitschutzverordnung tritt am 27.01.2021 in Kraft und hat vorerst eine Gültigkeit bis 15.03.2021.
(Update 18.02.2021) Die Bildungsstätten der Handwerkskammer für Ostthüringen in Gera-Aga, Rudolstadt und Zeulenroda haben trotz des Lockdowns teilweise geöffnet. Laut der Corona-Verordnung des Freistaates Thüringen sind zwar Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung für den Unterrichts- und Ausbildungsbetrieb in Präsenzform sowie für den Publikumsverkehr zu schließen. Es gibt allerdings folgende Ausnahmen:
- Lehrgänge und Maßnahmen in außerschulischen Einrichtungen dürfen in Präsenzform durchgeführt werden, wenn diese in der beruflichen Ausbildung und Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zur Sicherstellung der Berufsausbildung im Rahmen laufender Ausbildungsverträge und zur Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen notwendig sind.
- In der beruflichen Fort- und Weiterbildung mit anerkanntem Abschluss und für Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung dürfen ebenso Lehrgänge und Maßnahmen für die Vorbereitung und Durchführung von entsprechenden Prüfungen stattfinden.
In den Bildungsstätten der Handwerkskammer finden daher eine Reihe von Präsenzveranstaltungen statt, insbesondere für die Jahrgänge, die vor dem Prüfungsabschluss stehen. Auch einige Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung werden durchgeführt. Die Teilnehmer, deren Lehrgänge stattfinden, werden darüber direkt von den Bildungsstätten informiert.
Die zur Durchführung der Lehrgänge und Maßnahmen erforderliche Internats- und Wohnheimunterbringung ist ebenso zulässig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsstätten sowie der Referate Berufsausbildung und Fortbildung in der Hauptverwaltung der Handwerkskammer stehen für eventuelle Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
(18.02.2021) Die Hauptverwaltung der Handwerkskammer für Ostthüringen bleibt weiterhin für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Für persönliche Beratungen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung für persönliche Besuche ist aber im Vorfeld zwingend notwendig.
Interessierte wenden sich bitte zwecks Termin an die zentrale Rufnummer unter Telefon 0365/8225-0 oder setzen sich direkt mit ihrem Berater per Telefon oder E-Mail in Verbindung. Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter www.hwk-gera.de/ansprechpartner zu finden. Besucher werden darum gebeten, sich an die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu halten und auf die Maskenpflicht zu achten.
(Update 16.01.2021) Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Antragsfristen für die November- und Dezemberhilfen verlängert. Unternehmen, Betriebe und Selbstständige, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen direkt oder indirekt besonders betroffen sind, können jetzt bis zum 30. April 2021 die außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Monate November und Dezember 2020 beantragen.
Wichtig! Voraussetzung ist u.a. die Nennung Ihres Gewerbes im Bund-Länder-Beschluss vom 28. Oktober 2020 sowie in den meisten Fällen die tatsächliche Schließung. Somit fallen beispielsweise Friseurbetriebe in Thüringen (welche erst ab 16.12.2020 den Betrieb einstellen mussten) nicht unter die Dezemberhilfe. Ausführliche Informationen dazu auf dem Onlineportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Betroffenen Betrieben steht zu diesem Zweck stattdessen die Überbrückungshilfe III (s.u.) auch für Zeiträume im Dezember 2020 zur Verfügung
Antagsplattform für die November- bzw. Dezemberhilfe 2020
(Update 16.02.2021) Unternehmen in Not erhalten weiterhin Überbrückungshilfe. Die Überbrückungshilfe II, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, kann bis zum 31. März 2021 beantragt werden. Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu kann ebenfalls die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend beantragt werden.
Die Bearbeitung des Antrages und Auszahlung der Mittel erfolgt für Thüringen durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) in Erfurt.
Gleichzeitig können Soloselbständige , die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt, ab sofort die Neustarthilfe in einer Höhe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Dazu zählen unnter anderem Soloselbständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetikerinnen und Kosmetiker) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musikerinnen und Musiker, Gestalterinnen und Gestalter, Fotografinnen und Fotografen). Anträge können hier einmalig bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Informationen der Thüringer Aufbaubank
Informationen zur Überbrückungshilfe III
Informationen zur Neustarthilfe
Für Fragen stehen außerdem folgende Hotlines zur Verfügung:
ELSTER-Hotline: 0800 52 35 005 (07-22:00 Uhr, Mo.-Fr., 10-18:00 Uhr, Sa./So.)
Hotline Direktantrag Soloselbständige: 030-1200 21034 (08-18:00 Uhr, Mo.-Fr.)
Hotline für prüfende Dritte: 030-530 199 322 (08-18:00 Uhr, Mo.-Fr.)
Arbeitsschutzstandards und Mustervorlagen
Auf vielfachen Wunsch haben wir hier alle uns vorliegenden Arbeitsschutzstandards sowie Hygienekonzepte und Mustervorlagen zusammengefasst. Diese werden stetig aktualisiert.
Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft für das Friseurhandwerk (Stand 19.02.2021)
Aktuelle Corona-Infos für das Friseurhandwerk von der Berufsgenossenschaft
Branchenregelung des Thüringer Gesundheitsministeriums für das Friseurhandwerk (Stand 19.02.2021)
Branchenregelung des Thüringer Gesundheitsministeriums für Kosmetiker und Fußpflege (Stand 23.02.2021)
Verhaltensregeln für den Friseurbesuch
Aushang zu Verhaltensregeln beim Friseurbesuch
Hautschutz- und Händehygieneplan für das Friseurhandwerk
Merkblatt Datenschutz für Friseurbetriebe
Mustervorlage Datenschutzerhebung für Friseure
Mustervorlage Datenschutzerhebung für Kosmetiker und Fußpflege
Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Auch arbeitsrechtliche Folgen sind im Zuge einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu erwarten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat udie wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihren Praxisleitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ aktualisiert. Darin sind die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte wie etwa zur Arbeitspflicht zusammengefasst.
Zudem stellen wir Ihnen hier den "Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen" zur Verfügung. Der Leitfaden hat zum Ziel, für Risiken bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen zu sensibilisieren und Prävention zu fördern. Er wurde von der Berufsgenossenschaft RCI, dem Gesamtverband der Versicherungsunternehmen, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der International SOS Foundation erstellt.
Informationen zum Kurzarbeitergeld
Sollten in Unternehmen infolge des Coronavirus Aufträge storniert werden, Umsätze ausbleiben und dadurch Kurzarbeit angeordnet werden müssen, hält die Arbeitsagentur Auskünfte zur Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG) bereit.
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung
Viele von Unternehmen haben bisher keine Erfahrung mit dem Verfahren und schicken ihre Anzeigen und Anträge per Mail an die Agenturen für Arbeit. Das führt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Deshalb gibt es nachfolgende einige Hinweise, die zur Beschleunigung des KUG-Antragsverfahrens beitragen sollen.
Wichtige Hinweise zur Beschleunigung des KUG-Antragsverfahrens
Agentur für Arbeit Altenburg-Gera:
E-Mail: halle.031-OS@arbeitsagentur.de
Hotline
Für Arbeitgeber
Tel.: 0365/857666
Für Arbeitnehmer
Tel.: 0365/857888
Agentur für Arbeit Jena:
E-Mail: erfurt.031-OS@arbeitsagentur.de
Hotline
Tel.: 0361/3021612
Entschädigung bei Entgeltausfall
Sollte es aufgrund des Coronavirus dazu kommen, dass Personen unter Quarantäne gestellt werden, damit einem Beschäftigungsverbot unterliegen und einen Verdienstausfall erleiden, gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit einer Entschädigung.
Seit 01.01.2021 können entsprechende Anträge ausschließlich online über das unten stehende Portal gestellt werden. Die Bearbeitung und Auszahlung der Mittel erfolgt über das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar.
Fördermöglichkeiten bei Liquiditätsschwierigkeiten
Bei Liquiditätsschwierigkeiten, Kurzarbeit oder ähnlichen Problemen durch ausbleibende Aufträge gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Hilfsangebote. Hierfür hat die Thüringer Aufbaubank eine Sonderseite freigeschalten, die stetig aktualisiert wird und auf der unter anderem Wirtschaftshilfen, Bürgschaftsprogramme, Kreditangebote, Infos zum Kurzarbeitergeld und viele weitere wichtige Hinweise für Unternehmen bereitgestellt werden.
Aktuelle Informationen der Thüringer Aufbaubank für Unternehmen
Außerdem finden kleine und mittlere Unternehmen, die stark von der Coronakrise betroffen sind, die aktuell bis 30. Juni 2021 gültigen Coronamaßnahmen der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) als interaktive PDFs nachfolgend in einer Übersicht zusammengestellt.
Thüringer Wirtschaftsministerium bei der Thüringer Aufbaubank
Telefon: 0800 5345676
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Telefon: 0361 573815099
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
Telefon: 030 186151515
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Telefon: 030 346465100
Auf den nachfolgenden Seiten sind die fortlaufend aktualisierten wichtigsten Infos zur derzeitigen Situation zu finden.
Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
Als Unternehmer sollten Sie sowohl in Ihrem Betrieb als auch im privaten Bereich entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen, um die Gefahr einer Infektion zu minimieren. Auf den Seiten der folgenden Institutionen finden Sie hierzu weitere Informationen:
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