
Corona: Alle wichtigen Infos für das Ostthüringer Handwerk
News-Update, Verordnungen, Branchenregelungen, Antragsformulare, Hotlines u.v.m.
Die Handwerkskammer für Ostthüringen hält an dieser Stelle für ihre Mitgliedsbetriebe, Handwerksmeisterinnen und -meister, Mitarbeiter und Auszubildenden alle umfassenden Informationen rund um die Coronakrise und die damit verbundenen Auswirkungen bereit.
Corona-Hotline:
0800 / 22 88 88 2 (Mo-Do 8 bis 16 Uhr und Fr 8 bis 12 Uhr)
Sollten Sie uns aufgrund eines erhöhten Anrufaufkommens nicht erreichen können, nutzen Sie bitte unseren Rückrufservice.
Aktuelle Verordnungen des Bundes, des Landes und Allgemeinverfügungen
Hinweis: Es gilt grundsätzlich: Bundesverordnung gilt vor Landesverordnung und diese wiederum vor den Allgemeinverfügungen der Gebietskörperschaften (Landkreise und kreifreie Städte). Die jeweils untergeordneten Länder bzw. Gebietskörperschaften haben aber die Möglichkeit, die übergeordnete Verordnung zu erweitern. Es gelten in diesen Fällen die jeweils verschärften Regelungen. Eine Abschwächung vorrangiger Verordnungen ist nicht möglich.
Infektionsschutzgesetz des Bundes
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes
Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Thüringer Infektionsschutzverordnung (FAQ)
Übersicht zur Infektionslage in Thüringen. Bitte hier klicken.
NEWS-Update
Das Thüüringer Gesundheitsministerium hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Diese gilt jetzt bis zum 28. Mai und sieht keine erneuten Einschränkungen für die Handwerksunternehmen vor. Es wird lediglich eine Empfehlung gegeben, in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr sowie bei körpernahen Dienstleistungen eine Maske zu getragen.
Außerdem müssen Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, nur noch fünf Tage statt wie bisher zehn Tage in Isolation. Bedingung für die verkürzte Quarantäne ist, dass Betroffene seit 48 Stunden symptomfrei sind. Ein Freitesten ist nicht mehr nötig. Die Isolation endet nach spätestens zehn Tagen. Zudem entfällt die Quarantäne-Pflicht für Kontaktpersonen, wobei eine Isolierung als Empfehlung gegeben wird.
Die Thüringer Infektionsschutz-Verordnung wurde bis zum 30. April verlängert. Die Verordnung enthält die sogenannten Basismaßnahmen: FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten; Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2) im ÖPNV, in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Gemeinschaftseinrichtungen für Obdachlose und Geflüchtete sowie Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Entfallen sind damit aber ab sofort für Handwerksunternehmen alle noch bestehenden Einschränkungen, wie beispielsweise die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistern sowie in Ladengeschäften von Handwerksunternehmen. Auch die 3-G-Regelung sowie Maskenpflicht in Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien mit Cafébetrieb ist aufgehoben.
Das Thüringer Gesundheitsministerium empfiehlt dennoch angesichts der sehr hohen Infektionszahlen, weiterhin in Innenräumen Masken zu tragen.
Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können ab sofort Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die maßgeblichen Förderbedingungen sind in Form von FAQ auf der Plattform veröffentlicht.
Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV ist inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.
Erst- und Änderungsanträge zur Inanspruchnahme der verlängerten Förderung können bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden.
Die Thüringer Aufbaubank hat die nachfolgende Übersicht über die aktuellen Neuerungen zusammengestellt.
Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Corona-Hilfen
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat die neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung veröffentlicht. Diese ist bis 14. April 2022 gültig. Mit Ablauf des 2. April verlieren jedoch die Bestimmungen des Zweiten Abschnitts (Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht) sowie § 22 Abs. 3 Nr. 4 bis 10 (Bußgelder) ihre Gültigkeit.
Mit der neuen Verordnung gibt es eine wesentliche Neuerung, die die körpernahen Dienstleistungen betrifft. Bei diesen entfällt ab sofort die 3G-Regelung und damit die bisherigen Zugangsbeschränkungen. Das bedeutet, dass alle Kundinnen und Kunden unabhängig von ihrem Impfstatus und generell ohne Testung Zutritt erhalten. Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske bzw. FFP2-Maske ist aber weiterhin erforderlich, soweit es die Art der Behandlung zulässt. Diese Maskenpflicht gilt bis zum 2. April 2022.
In Cafés, beispielsweise von Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien, gilt bis einschließlich 2. April 2022 weiter die 3G-Regelung.
Auch in Handwerksunternehmen mit Ladengeschäft bzw. bei der Erbringung von handwerklichen Dienstleistungen mit Publikumsverkehr gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Hier entfällt die Maskenpflicht ebenfalls mit Ablauf des 2. April 2022.
Zur Unterstützung der Thüringer Unternehmen während der Corona-Pandemie wurde das Bürgschaftsprogramm der Thüringer Aufbaubank erweitert. Die coronabedingte Ergänzungsrichtlinie wird bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die am 31. Dezember 2019 kein "Unternehmen in Schwierigkeiten" (Insolvenzverfahren etc.) waren, aber in Folge der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Verbürgt werden maximal 90 Prozent des Kredits/Avalbetrags. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen Euro übernommen werden.
Mehr erfahren: www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Buergschaften
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) informiert alle Empfänger der Corona-Soforthilfe, dass diese bei der Gwinnermittlung für das Finanzamt auch an die steuerpflichtigen Corona-Hilfen denken müssen. In diesem Zusammenhang macht die TAB darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Bearbeitung der Anträge auf Corona-Soforthilfe und damit zusammenhängender Auszahlungen bzw. Rückzahlungen die Thüringer Aufbaubank gemäß der geltenden Mitteilungsverordnung "Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden" verpflichtet ist, erfolgte Auszahlungen an die jeweils zuständige Finanzbehörde des Hilfe-Empfängers zu melden.
Folgende Daten wurden übermittelt: Antrags-ID, Gegenstand der Leistung, Zahlungs-ID, Datum der Zahlung, Höhe der Zahlung, Bakverbidung, Name des Beteiligten, Anschrift des Beteiligten, Steuernummer/SteuerID des Beteiligten sowie das Geburtsdatum des Beteiligten. Die personenbezogenen Daten der Weitergabe entsprechen den Angaben auf dem Förderbescheid.
Arbeitsschutzstandards und Mustervorlagen
Auf vielfachen Wunsch haben wir hier alle uns vorliegenden Arbeitsschutzstandards sowie Hygienekonzepte und Mustervorlagen zusammengefasst. Diese werden stetig aktualisiert.
Corona-Arbeitsschutzstandard des Bundes (Stand 22.02.2021)
Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes (Stand 24.11.2021)
Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft BG Bau für das Baugewerbe (Stand 07.02.2022)
Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft BG Bau für die Gebäudereinigung (Stand 13.12.2021)
Aktuelle Corona-Infos des Zentralverbandes Sanitär-Heizung-Klima
Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Auch arbeitsrechtliche Folgen sind im Zuge einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu erwarten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat udie wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihren Praxisleitfaden „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ aktualisiert. Darin sind die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte wie etwa zur Arbeitspflicht zusammengefasst.
Zudem stellen wir Ihnen hier den "Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen" zur Verfügung. Der Leitfaden hat zum Ziel, für Risiken bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen zu sensibilisieren und Prävention zu fördern. Er wurde von der Berufsgenossenschaft RCI, dem Gesamtverband der Versicherungsunternehmen, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der International SOS Foundation erstellt.
Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung
Viele Ausbildungsbetriebe beschäftigen im Zuge der Corona-Krise auch Fragen rund um die Ausbildung ihrer Azubis: Vergütung, Kurzarbeit-Regelungen, Abschluss- und Zwischenprüfungen, Berufsschule und vieles mehr. Wir haben hier die wichtigsten Themen aufgelistet, um den Unternehmen Handlungshinweise zu geben.
Informationen zum Kurzarbeitergeld
Sollten in Unternehmen infolge des Coronavirus Aufträge storniert werden, Umsätze ausbleiben und dadurch Kurzarbeit angeordnet werden müssen, hält die Arbeitsagentur Auskünfte zur Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG) bereit.
» Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld (Homepage der Arbeitsagentur)
Agentur für Arbeit Altenburg-Gera:
E-Mail: halle.031-OS@arbeitsagentur.de
Hotline
Für Arbeitgeber
Tel.: 0365/857666
Für Arbeitnehmer
Tel.: 0365/857888
Agentur für Arbeit Jena:
E-Mail: erfurt.031-OS@arbeitsagentur.de
Hotline
Tel.: 0361/3021612
Entschädigung bei Entgeltausfall
Sollte es aufgrund des Coronavirus dazu kommen, dass Personen unter Quarantäne gestellt werden, damit einem Beschäftigungsverbot unterliegen und einen Verdienstausfall erleiden, gibt es nach dem Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit einer Entschädigung.
Seit 01.01.2021 können entsprechende Anträge ausschließlich online über das unten stehende Portal gestellt werden. Die Bearbeitung und Auszahlung der Mittel erfolgt über das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar.
» Informationen zur Entschädigung bei Entgeltausfall
» Portal zur digitalen Antragstellung
Fördermöglichkeiten bei Liquiditätsschwierigkeiten
Bei Liquiditätsschwierigkeiten, Kurzarbeit oder ähnlichen Problemen durch ausbleibende Aufträge gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten und Hilfsangebote. Hierfür hat die Thüringer Aufbaubank eine Sonderseite freigeschalten, die stetig aktualisiert wird und auf der unter anderem Wirtschaftshilfen, Bürgschaftsprogramme, Kreditangebote, Infos zum Kurzarbeitergeld und viele weitere wichtige Hinweise für Unternehmen bereitgestellt werden.
» Aktuelle Informationen der Thüringer Aufbaubank für Unternehmen
Außerdem finden kleine und mittlere Unternehmen, die stark von der Coronakrise betroffen sind, die aktuell bis 30. Juni 2021 gültigen Coronamaßnahmen der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) als interaktive PDFs nachfolgend in einer Übersicht zusammengestellt.
Thüringer Wirtschaftsministerium bei der Thüringer Aufbaubank
Telefon: 0800 5345676
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Telefon: 0361 573815099
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
Telefon: 030 186151515
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Telefon: 030 346465100
Auf den nachfolgenden Seiten sind die fortlaufend aktualisierten wichtigsten Infos zur derzeitigen Situation zu finden.
Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
Corona-Informationen des Thüringer Gesundheitsministeriums
Als Unternehmer sollten Sie sowohl in Ihrem Betrieb als auch im privaten Bereich entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen, um die Gefahr einer Infektion zu minimieren. Auf den Seiten der folgenden Institutionen finden Sie hierzu weitere Informationen: