Ausschüsse
Gewählte Ausschüsse der Vollversammlung sind
1. der Berufsbildungsausschuss (BBA)
Der Berufsbildungsausschuss ist ein gewähltes Organ. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er führt regelmäßig vor den Vollversammlungen Beratungen durch, um Entscheidungen zur Berufsbildung zu treffen. Er besteht aus 18 Mitgliedern (6 Arbeitgeber, 6 Arbeitnehmer, 6 Berufsschullehrer).
2. der Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören und zwar aus 2 selbstständigen Handwerkern und einem Arbeitnehmervertreter. Er hat die Jahresrechnung der Handwerkskammer zu prüfen und darüber der Vollversammlung zu berichten.
3. der Bau- und Vergabeausschuss
Dieser Ausschuss übt seine Tätigkeit in Verbindung mit Bauvorhaben der Handwerkskammer aus.
















