Fragen und Antworten

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- Aufbewahrungsfristen
Frage:Wie lange müssen Angebote sowie sonstige Unterlagen, zu bestimmten Bauvorhaben aufbewahrt werden?
Antwort:Die Vorschriften zu Aufbewahrungsfristen sind in unterschiedlichen Gesetzestexten
definiert , wie z. B. Handelsgesetzbuch (HGB), Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),
Steuerrecht (EStG; KStG; GewStG ), Zivilrecht (BGB; ZPO) .
Bitte informieren Sie sich im Internet unter
http://www.infoquelle.de/Wirtschaft/Wirtschaftsthemen/Aufbewahrung.cfm
oder auf anderen Internetseiten mit dem Stichwort "Aufbewahrungsfristen" ! - Aussenstände
Frage:Wie komme ich an meine Aussenstände ?
Antwort:Hierzu müssen Sie sich grundsätzlich beraten lassen. Jeder Einzelfall muß geprüft werden. Kostenlose Beratung und Hilfe bekommen Sie in unserer Inkassostelle !
- Berufsausbildung
Frage:Wozu gibt es die überbetriebliche Lehrunterweisung (Ülu) und wo findet sie statt?
Antwort:Ausbildungsbetriebe haben unterschiedliche Profile zum Teil auch sehr spezialisiert. Die überbetriebliche Ausbildung dient dazu, die Fertigkeiten und das Wissen der Lehrlinge auf einen einheitlichen Stand zu bringen und die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Bereiche, die im Ausbildungsbetrieb angesprochen oder gestreift wurden, werden in den ein- oder zweiwöchigen Veranstaltungen vertieft und intensiviert. Den Ausbildungsbetrieben bleibt damit der teure Personaleinsatz von Spezialausbildern erspart. In den Bildungs- und Technologiezentren (BBZ bzw. BTZ) der Thüringer Handwerkskammern kümmern sich hauptberufliche Ausbilder (Handwerksmeisterinnen und -meister) um das Wissen der Lehrgangsbesucher. Nach den Kursen können die Lehrlinge im Betrieb sofort ihre Kenntnisse einsetzen. Somit sind die Bildungszentren der Handwerkskammern die verlängerte Werkbank der Betriebe.
- Berufsausbildung/Gesellenprüfung
Frage:Ein gelernter Uhrmacher hat knapp 5 Jahre als Werkzeugmacher in einem Unternehmen gearbeitet. Hat er die Möglichkeit diesen Beruf anerkannt zu bekommen bzw. welche Kriterien müssen hierfür erfüllt sein um diese Berufsbezeichnung zu erlangen?
Antwort:Eine generelle Anerkennung eines Berufsabschlusses durch mehrjährige Tätigkeit ist leider nicht möglich. Sie könnten allerdings als externer Prüfungsteilnehmer die Gesellenprüfung in diesem Beruf absolvieren. Hierzu wenden Sie sich bitte an unser Gesellenprüfungswesen Herrn Scheiding Tel. 0365/8225-161 oder an Frau Frank-Hall Tel. 0365/8225-180.
- Betriebsübernahme
Frage:Was muss ich bei der Betriebsübernahme beachten?
Antwort:Eine Betriebsübernahme hat verschiedene Formen: Pacht, Kauf oder Schenkung. Bei jeder Betriebsübernahme gibt es Vor- und Nachteile, die man gegeneinander abwägen muss. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Übernahme gründlich zu informieren und den Betrieb bis in kleinste Detail durchleuchten: Wie groß ist der Kundenstamm? Welche Qualifikationen haben die Mitarbeiter? Wie steht es um Arbeitsverträge, baurechtliche Bedingungen, Konkurrenz? Warum gibt der bisherige Besitzer das Unternehmen ab? Wichtig ist ein realistischer Übernahmepreis. Ein Fachmann sollte hinzugezogen werden.












