Handwerksrolle

Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in das natürliche und juristische Personen und Personen-gesellschaften einzutragen sind, wenn sie ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung als stehendes Gewerbe betreiben.
Die Beratung zu den erforderlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle sowie die Bearbeitung der Eintragungen, Erweiterungen, Änderungen und Löschungen erfolgt durch das Sachgebiet Handwerksrolle.
Sie erhalten Informationen zu:
- Eintragungsvoraussetzungen (Qualifikationen)
- Rechtsformen ( Personengesellschaften, juristische Personen)
- Handwerklicher Nebenbetrieb
- Inhalt der Berufsbilder der zulassungspflichtigen Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung
- Eintragungs- und Löschungsverfahren
- Ausnahmebewilligungsverfahren nach den §§ 8 und 9 der Handwerksordnung
Informationen + Anträge erhalten Sie per Download hier! - Ausübungsberechtigung nach den §§ 7a und 7b der Handwerksordnung
Informationen + Anträge erhalten Sie per Download hier!
Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Beratung in unserem Haus.
Des weiteren wird ein Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke nach Anlage B, Abschnitt 1, der Handwerksordnung und ein Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können, nach Anlage B, Abschnitt 2 der Handwerksordnung geführt, zu denen Sie ebenfalls Beratung und Information erhalten.
Alle Antragsformulare und Informationen können Sie sich im Downloadcenter unter
Formulare / Anträge - Handwerksrolle herunterladen!













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