Schlichtungsstelle
Seit dem 01.07.2000 gibt es bei den drei Thüringer Handwerkskammern eine Schlichtungsstelle, welche zum Ziel hat, zwischen dem Handwerker und dessen Auftraggeber zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen vermittelnd tätig zu werden.
Dies funktioniert, soweit bei beiden Parteien die Bereitschaft vorhanden ist, aufeinander zuzugehen und eine vertretbare Kompromisslösung anzustreben.
Die Schlichtungsstelle der jeweiligen Handwerkskammer ist jedoch nicht in der Lage, wie öfters angenommen, eine vom Auftraggeber als zu hoch empfundene Rechnung überprüfen zu lassen.
Hier gilt es, im Vorfeld der Auftragserteilung sorgsam neben dem Angebot einer Firma noch andere Kostenvoranschläge einzuholen, um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen.
Oft wird auch schlechte Qualität bei der Durchführung von Handwerksarbeiten bemängelt und es stellt sich heraus, dass das Unternehmen zur Ausführung dieser Arbeiten nicht berechtigt ist.
Beauftragen Sie also immer Fachbetriebe und lassen Sie sich die Handwerkskarte zeigen!
Im Zweifelsfall erteilt Ihnen hierzu die Handwerksrolle Auskunft.

















