Außenwirtschaftsberatung

Grundlegende Kenntnisse im Auslandsgeschäft sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abwicklung von grenzüberschreitenden Aufträgen. Handwerksbetriebe, die ihre Auslandsaufträge wie Inlandsaufträge vorbereiten und abwickeln, können böse Überraschungen erleben.
Grenzüberschreitende Geschäfte müssen speziell vorbereitet werden, weil sie besondere Risiken bergen und zusätzliche Fragen aufwerfen, die schon mit der Abgabe des Angebots geklärt sein müssen.
Wir unterstützen Sie und vermitteln Ihnen für eine Vielzahl von Ländern das notwendige Wissen, damit Sie sicher im Umgang mit grenzüberschreitenden Aufträgen werden.
Wir informieren Sie über:
- Kontaktmöglichkeiten, Unternehmerreisen und weitere Außenwirtschaftsveranstaltungen
- Zugangsbedingungen auf ausländischen Märkten (Formalitäten, länderspezifische Merkmale, Außenwirtschaftsbestimmungen)
- Auskunftsstellen für weiterführende Informationen
- allgemeine Bestimmungen beim Einstieg ins Auslandsgeschäft
EU-Bescheinigung
Wenn der Staat, in dem Sie eine selbstständige Tätigkeit erbringen wollen, einen Befähigungsnachweis für Ihre unternehmerische Tätigkeit verlangt und einen in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Befähigungsnachweis fordert, so können Sie diesen mittels der sogenannten EU-Bescheinigung erbringen.
Die Handwerkskammer für Ostthüringen bestätigt Ihnen mit der EU-Bescheinigung, dass und wie lange Sie bereits selbständig oder in einer der Selbständigkeit ähnlichen Weise tätig sind und welche berufliche Ausbildung Sie absolviert haben.
Von der Person, auf die die EU-Bescheinigung ausgestellt werden soll, werden dazu folgende Angaben benötigt:
- Persönliche Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Telefon/Fax)
- Angaben zur Tätigkeit als Selbständiger oder Beschäftigter in einer leitenden Position (wo, wann, Tätigkeitsbeschreibung - Nachweis über geeignete Belege)
- Angaben zur beruflichen Ausbildung (Nachweis der Ausbildung, wo und wann absolviert)




















