Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meister- prüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern der Meisterprüfung !














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