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HWK-Gera
Zulassung zur Meisterprüfung


Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meister- prüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungs- beruf  bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern der Meisterprüfung !

 

 
Wir helfen gerne:

Referatsleiterin Fortbildung
Frau
Kerstin Noack

Tel.:0365 8225 184
Fax:0365 8225 188
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Meisterausbildung
Frau
Andrea Kraft

Tel.:0365 8225 179
Fax:0365 8225 188
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Meisterausbildung
Frau
Kerstin Meyer

Tel.:0365 8225 156
Fax:0365 8225 188
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