Prüfungsgebühren für Meisterprüfung

Für die Abnahme der Meisterprüfung sind Prüfungsgebühren und Prüfungsnebenkosten für Mehraufwendungen (z.B. Material- und Werkstattnutzungskosten) an die Handwerkskammer für Ostthüringen zu entrichten.
Die Höhe der Prüfungsgebühren wird durch das Gebühren- und Entgeltverzeichnis der Handwerkskammer für Ostthüringen bestimmt. Die Höhe der Prüfungsnebenkosten bestimmt sich aus den tatsächlichen Ausgaben und ist nicht pauschal festzulegen.
Teil I ==> 205,00 EUR Teil III ==> 140,00 EUR
Teil II ==> 200,00 EUR Teil IV ==> 140,00 EUR














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