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HWK-Gera
Meisterprüfung


Die Ausbildungsbezeichnung "Meister" in Verbindung mit einem Handwerk darf nur führen, wer für dieses Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.
Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling

  • befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen
  • befähigt ist, Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden
  • in der Lage ist, gebräuchliche Arbeiten in seinem Handwerk meisterhaft  verrichten
    zu können
  • die notwendigen Fachkenntnisse seines Handwerks besitzt
  • über die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und
    berufs- sowie arbeitspädagogischen Kenntnisse verfügt. 

Mit der bestandenen Meisterprüfung sind folgende Berechtigungen verbunden:

  • Führung des Titels "Meister des Handwerks"
  • selbstständige Führung eines Handwerksbetriebes nach
    Eintragung in die Handwerksrolle
  • Ausbildung von Lehrlingen

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern der Meisterprüfung !

 
Wir helfen gerne:

Referatsleiterin Fortbildung
Frau
Kerstin Noack

Tel.:0365 8225 184
Fax:0365 8225 188
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Meisterausbildung
Frau
Andrea Kraft

Tel.:0365 8225 179
Fax:0365 8225 188
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Meisterausbildung
Frau
Kerstin Meyer

Tel.:0365 8225 156
Fax:0365 8225 188
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