Meisterprüfung

Die Ausbildungsbezeichnung "Meister" in Verbindung mit einem Handwerk darf nur führen, wer für dieses Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat.
Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling
- befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen
- befähigt ist, Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden
- in der Lage ist, gebräuchliche Arbeiten in seinem Handwerk meisterhaft verrichten
zu können - die notwendigen Fachkenntnisse seines Handwerks besitzt
- über die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und
berufs- sowie arbeitspädagogischen Kenntnisse verfügt.
Mit der bestandenen Meisterprüfung sind folgende Berechtigungen verbunden:
- Führung des Titels "Meister des Handwerks"
- selbstständige Führung eines Handwerksbetriebes nach
Eintragung in die Handwerksrolle - Ausbildung von Lehrlingen
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern der Meisterprüfung !













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