Fortbildungsprüfung

Für verschiedene kammerrechtlich oder nach Bundesrecht geregelten Fortbildungen ist für den Abschluss der Ausbildung/Qualifizierung eine Prüfung erforderlich.

Für verschiedene kammerrechtlich oder nach Bundesrecht geregelten Fortbildungen ist für den Abschluss der Ausbildung/Qualifizierung eine Prüfung erforderlich.
Mitarbeiterin Fortbildung und Projekt GWT
Frau
Andrea Friedewald
Tel.:0365 8225 155
Fax:0365 8225 188
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