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HWK-Gera
Begabtenförderung



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Wer kann gefördert werden?
Begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, d.h.
einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
Absolventinnen und Absolventen kommen für eine Förderung in Frage

  • wenn sie ihre Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben 
  • oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben, d. h. Platz 1-3
  • oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden 
  • und bei Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.

Welche Berufe werden erfasst?
Alle Berufe, die im Rahmen einer dualen Berufsausbildung erlernt werden .

Was wird gefördert?
Durch Kostenzuschüsse werden folgende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert.:
  • Anspruchsvolle Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Fachwirte,
  • Fachübergreifende Maßnahmen, die der Entwicklung folgender Kompetenzen dienen: 
     allgemeine berufliche Kompetenzen -  soziale Kompetenzen  - Persönlichkeitsbildung,
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen.  

Verschiedene Veranstalter bieten eine Vielzahl von Qualifizierungen an. Aus diesem Angebot können die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Weiterbildungsmaßnahmen selbst auswählen:

Informationen erhalten Sie über Frau Waehler !

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

  • Es können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700,00 EUR für die Finanzierung anspruchsvoller Weiterbildung gezahlt werden. 
  • Die Stipendiatinnen und Stipendiaten tragen einen Eigenanteil an den Weiterbildungskosten von bis zu 180,00 EUR pro Jahr. 
  • Die maximale Förderdauer liegt bei drei Jahren.

Wer zahlt?
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Wir betreuen als zuständige Stelle nur Kandidaten, die ihre Gesellenprüfung im Bereich der Handwerkskammer für Ostthüringen abgelegt haben. Absolventen aus anderen Kammerbezirken müssen sich an die zuständigen Handwerkskammern wenden.

 
Wir helfen gerne:

Sekretärin Hauptgeschäftsführer
Frau
Juliane Waehler

Tel.:0365 8225 112
 E-Mail senden


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