Überbetriebliche Lehrunterweisung
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- Fester Bestandteil der Berufsausbildung
- vermittelt berufsbezogene praktische Fertigkeiten und Kenntnisse
- ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung
- wird in dem Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer für Ostthüringen (BTZ ) durchgeführt
Besteht eine Teilnahmepflicht für den Azubi?
Ja, für alle Pflichtkurse, die durch die Vollversammlung der Handwerkskammer für Ostthüringen beschlossen wurden. Der Ausbildungsbetrieb erhält ca. 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Einladung. Zum Abschluss jeder Lehrunterweisung erhält der Azubi eine schriftliche Teilnahmebestätigung sowie eine Einschätzung seiner Leistungen. Diese Nachweise werden für die Anmeldung zur Gesellenprüfung benötigt.
Gibt es eine Anmeldepflicht des Azubi zur ÜLU durch den Betrieb?
Nein. Durch die Erfassung des Lehrvertrages in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer für Ostthüringen wird der Azubi "automatisch" zu den erforderlichen Lehrgängen eingeladen. Im Bedarfsfall kann eine Internatsunterbringung genutzt werden. Entsprechende Anmeldeformulare liegen den Einladungen bei.
Wer zahlt die Lehrgangsgebühren?
Die Lehrgänge werden vom Bund, dem Land Thüringen und der EU (ESF) durch Fördermittel bezuschusst. ==> siehe Projektförderer














